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Promotion & Habilitation

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Promotion
An der Kulturwissenschaftlichne Fakultät kann der akademischen Grad des/der "Doktor/in der Philosophie" (Dr. phil.) erreicht werden. Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren sind:

  1. ein mit mindestens "gut" bestandenes Examen (Master, Diplom, Magister, 1. Wissenschaftliche oder Künstlerisch-Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Amt des Studienrats/Studienrätin oder ein äquivalentes Examen), das an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule sowie an Fachhochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes abgelegt worden ist,

  2. oder ein außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgelegtes gleichwertiges Examen.

Unterstützung und Förderung bei ihrem Dissertationsvorhaben erhalten Promovierende im fakultätsübergreifenden Viadrina Center for Graduate Studies.

Habilitation
Für die Habilitation ist zu erbringen:

  1. der Nachweis einer qualifizierten Promotion an einer deutschen oder ausländischen wissenschaftlichen Hochschule,

  2. der Nachweis zusätzlicher wissenschaftlicher Qualifikation,

  3. der Nachweis ausreichender Erfahrung in der Lehre nach der Promotion,

  4. die befürwortende schriftliche Stellungnahme eines/r Professor/in der Fakultät zum Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren.

Detailierte Bestimmungen entnehmen sie bitte den aktuellen Promotions- und Habilitationsordnungen.