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BAföG-Beauftragte*r

BAföG-Beauftragter
Daniel Felscher
Kontakt:
felscher@europa-uni.de
Tel.: +49 (0)335 5534 2930
Raum:
HG 06
Sprechstunde:
Nach Vereinbarung
Stellvertreterin
Prof. Dr. Annette Werberger
Kontakt:
werberger@europa-uni.de
Raum:

Nach Vereinbarung
per Mail.

Studieren/Praktikum im Ausland und BAföG

Wenn Sie im Ausland studieren oder ein Praktikum absolvieren wollen, müssen Sie, um BAföG zu beziehen, das Formblatt 6 ("Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland") ausfüllen:

Für die Leistungsbescheinigung (Formblatt 5) wenden Sie sich bitte an die BAföG-Beauftrage der Kulturwissenschaftlichen Fakultät.

Leistungsbescheinigung – BAföG

Studierende, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen, müssen nach dem 3. oder 4. Fachsemester einen Nachweis über die erbrachten Leistungen gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 BAföG vorlegen.

Diesen Nachweis erhalten Sie wie folgt:

Prüfen Sie die Übersicht über Ihre Leistungen (Transcript of Records in viaCampus) auf die ECTS-Credits, die Sie zum Ende des jeweiligen Semesters, in dem Sie die Leistungen nachweisen, erbracht haben

Wenn Sie:

nach 3 Semestern 60 ECTS-Credits,

nach 4 Semestern 90 ECTS-Credits (bzw. nach 5 Semestern 120 ECTS-Credits)

nachweisen können, dann können Sie direkt Ihre*n Bearbeiter*in im BAföG-Amt des Studentenwerks kontaktieren und müssen – bis auf Ihr Transcript of Records – keine weiteren Dokumente einreichen.

Wenn Sie die oben angegebene ECTS-Creditzahl nicht erreichen, müssen Sie Formblatt 5 durch die BAföG-Beauftragte der Fakultät (bzw. durch ihre Vertretung) unterzeichnen lassen. Wenn Sie von den "üblichen Leistungen" (also der erwartbaren Credit-Anzahl) stark abweichen, werden Sie von der BAföG-Beauftragten zu einem Gespräch gebeten.

In folgenden Schritten bekommen Sie das Formblatt 5:

  1. Laden Sie sich das Formblatt 5 zum Beispiel unter https://www.bafög.de/bafoeg/shareddocs/downloads/formblaetter/v2022/formblatt_5.pdf?__blob=publicationFile&v=3 als PDF herunter.

  2. Schicken Sie das von Ihnen bis Zeile 10 ausgefüllte Formblatt 5 per PDF mit Ihrem aktuellen Nachweis aller Leistungen mit ECTS-Credits (Transcript of Records) per Email an die BAföG-Beauftragte der Fakultät (bzw. an ihre*n Vertreter*in).

Für konkrete Fragen bezüglich der Fördermöglichkeiten durch BAföG wenden sich Studierende der Viadrina
bitte an das Studentenwerk Frankfurt Oder. Ergänzende allgemeine Hilfestellung zur Studienfinanzierung
durch BAföG erhalten Sie zum Beispiel auf dieser (externen) Seite www.bafoeg-rechner.de.

Auf diesen Seiten finden Sie Infos zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten Ihres Studiums an der EUV.