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Habilitation

Voraussetzungen für die Zulassung zum Habilitationsverfahren sind:

  1. der Nachweis einer qualifizierten Promotion an einer deutschen oder ausländischen wissenschaftlichen Hochschule,
  2. der Nachweis zusätzlicher wissenschaftlicher Qualifikation,
  3. der Nachweis ausreichender Erfahrung in der Lehre nach der Promotion,
  4. die befürwortende schriftliche Stellungnahme einer Professorin bzw. eines Professors der Kulturwissenschaftlichen Fakultät zum Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren.

Detailierte Bestimmungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Habilitationsordnung.