Habilitation
Voraussetzungen für die Zulassung zum Habilitationsverfahren sind:
- der Nachweis einer qualifizierten Promotion an einer deutschen oder ausländischen wissenschaftlichen Hochschule,
- der Nachweis zusätzlicher wissenschaftlicher Qualifikation,
- der Nachweis ausreichender Erfahrung in der Lehre nach der Promotion,
- die befürwortende schriftliche Stellungnahme einer Professorin bzw. eines Professors der Kulturwissenschaftlichen Fakultät zum Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren.
Detailierte Bestimmungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Habilitationsordnung.