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Promotionsstudiengang


Mit der Einführung des Internationalen Promotionsstudiengangs Kulturwissenschaften zum Sommersemester 2021 – einem der ersten seiner Art in Berlin-Brandenburg – eröffnen sich den Promovierenden völlig neue Perspektiven:

Sie haben nun zusätzlich zur studiengangsfreien Promotion die Möglichkeit zu einer klar strukturierten, kompakten und durch Betreuerteams wissenschaftlich eng begleiteten Promotion mit vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten sowohl finanzieller wie ideeller Art. Neben der klassischen Forschungsarbeit liegt der Fokus u.a. auf der Weiterqualifizierung und der Karriereentwicklung (Modul "Wissenschaftsmanagement und Forschungsorganisation"). Die Promovierenden haben die Möglichkeit, ein eigenes Lehrprofil zu entwickeln (Modul "Lehre") und sich zu vernetzen (Modul "Forschung und Vernetzung").

Die Eröffnung des Studiengangs geht einher mit der Einwerbung von Geldern für ein neues Forschungskolleg mit einem literatur- und geschichtswissenschaftlichen Fokus zum Thema Ungleichzeitigkeiten in Mittel-/Osteuropa, das zum Sommersemester 2021 beginnen wird.

Des Weiteren stellt die Fakultät den Programmteilnehmern/-innen Anschub- und Abschluss-Stipendien, Reisebeihilfen sowie Konferenz- und Publikationsmittel bereit.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!


Die Aufnahme in den Promotionsstudiengang erfolgt mittels des Antrags auf Zulassung zur Promotion, dem die von dem/der Doktoranden/-in sowie den Betreuern/-innen unterschriebene Promotionsvereinbarung beigefügt sein muss. Einzige Zusatzbedingung im Vergleich zur Aufnahme in die individuelle Promotion ist der Nachweis eines/-r zweiten Betreuers/-in, der/die auf der Promotionsvereinbarung mit unterschreiben muss. Hierbei sind die § 8, § 28 und § 30 der Promotionsordnung von 2019 unbedingt zu beachten: Eine/-r der beiden Betreuer/-innen muss aus der Kulturwissenschaftlichen Fakultät kommen, der/die weitere Betreuer/-in kann aus einer anderen Fakultät der Viadrina oder einer anderen Universität kommen. In jedem Fall müssen beide Betreuer/-innen habilitiert sein oder eine Habilitationsäquivalenz nachweisen.

Über die Aufnahme in den Promotionsstudiengang befindet der Promotionsausschuss immer in seiner jeweiligen Sitzung in der zweiten Märzhälfte und in der zweiten Septemberhälfte eines jeden Jahres. Wenn Sie eine Aufnahme in den Promotionsstudiengang wünschen, dann müssen Sie spätestens bis zum 15. März bzw. bis zum 15. September eines jeden Jahres entweder

- einen Antrag auf Promotionszulassung stellen (im Fall der Erstaufnahme einer Promotion) und dabei das entsprechende Kästchen auf der Promotionsvereinbarung ankreuzen, siehe dazu § 8 (insb. Absatz 3) und § 28 der Promotionsordnung von 2019

oder

-
einen Antrag auf Änderung der bestehenden Promotionsvereinbarung stellen (für den Fall, dass Sie bereits promovieren) und auch in diesem Fall das entsprechende Kästchen auf der neu auszufüllenden Promotionsvereinbarung ankreuzen. Der Antrag ist formlos und ihm sollte bereits die neue Promotionsvereinbarung inkl. der Unterschrift beider Betreuer/-innen beigefügt werden.

Für die Promottionszulassung ist ausschließlich das Formular der Promotionsvereinbarung zu verwenden, das Sie im Reiter "Regularien" finden. Das gilt sowohl für die Zulassung zum Promotionsstudiengang wie für die Zulassung zur studiengangsfreien Promotion.

Die Anträge sind schriftlich an die Vorsitzende des Promotionsausschusses, Forschungsdekanin Frau Prof. Andrea Allerkamp, Große Scharrnstr. 59, 15230 Frankfurt (Oder) zu richten und können bei Frau Kathrin Göritz, Sachbearbeiterin für Promotions- und Habilitationsverfahren (HG 062), eingereicht werden.

 
Es handelt sich um ein strukturiertes Promotionsprogramm mit den folgenden Merkmalen:

  • Der Promotionsstudiengang umfasst ein Studienprogramm inkl. Leistungen für die Dissertation in einem Umfang von 180 ECTS-Credits.
  • Jede Promovierende bzw. jeder Promovierende wird von einem Team von mindestens zwei Betreuern/-innen betreut.
  • Jede Promovierende bzw. jeder Promovierende durchläuft jährliche Evaluationsverfahren, in denen der Stand der Dissertation sowie der erreichten ECTS-Credits geprüft werden.
  • Die Regelstudienzeit beträgt drei Jahre. Die maximale Promotionsdauer beträgt vier Jahre.
  • Die Fakultät bietet umfangreiche finanzielle Unterstützung an, u.a. in Form von Anschub-Stipendien sowie Stellen in einem Forschungskolleg. Einen grundsätzlichen Anspruch für Studierende des Promotionsstudiengangs auf eine finanzielle Unterstützung gibt es allerdings nicht.
  • In allen Disziplinen, die an der Kulturwissenschaftlichen Fakultät vertreten sind, kann im Rahmen des Promotionsstudiengangs promoviert werden.

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