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Recht und Politik/Politik und Recht

Übergangsbestimmungen (§ 16 SPO vom 13.01.2021)

(1) 1Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab Inkrafttreten an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) im Bachelorstudiengang Recht und Politik/Politik und Recht aufnehmen. 2Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten dieser Studien- und Prüfungsordnung in diesem Bachelorstudiengang auf­ge­nom­men haben, legen ihre Prüfungen nach den zum Zeitpunkt ihrer Immatrikulation geltenden Vorschriften, spä­tes­tens zum 30.09.2024, ab.

(2) 1Sie können beim Prüfungsamt bis zum 30.09.2024 eine schriftliche und unwiderrufliche Erklärung abgeben, das Studium und die Prüfungen nach dieser Studien- und Prüfungsordnung in Verbindung mit der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO) an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vom 27.01.2016, geändert durch Satzung vom 02.11.2016, in den jeweils geltenden Fassungen fortzuführen und abzuschließen. 2Studierende gemäß Satz 1, die ihr Studium nicht bis zum 30.09.2024 ab­ge­schlos­sen haben, werden in diese Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Recht und Politik/Politik und Recht in Verbindung mit der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master‏­stu­dien­gänge (ASPO) an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vom 27.01.2016, geändert durch Satzung vom 02.11.2016, in den jeweils geltenden Fassungen überführt. 3Die Studien- und Prüfungs­ordnung vom 11.01.2017 tritt zum 30.09.2024 außer Kraft.

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