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Master of Arts
in European Studies

Häufig gestellte Fragen (FAQ's)

Hier finden Sie eine Reihe wichtiger Informationen zu Fragen der Bewerbung und des Studienablaufs. Bitte beachten Sie, dass Sie die gesuchten Informationen vielfach auch in der Zulassungsordnung bzw. der Studien- und Prüfungsordung finden.

Welches Profil hat der Masterstudiengangs European Studies?

Der MES ist ein forschungsorientierter Master, der Studierende zu interdisziplinären und kritischen Fragestellungen sowie Lösungsmöglichkeiten von Problemen in der EU und in Europa befähigt. Dabei gibt es 4 Zentralbereiche und Vertiefungsmöglichkeiten: Recht, Wirtschaft, Politik und Kultur. Jede/r Student/in ist angehalten, ihr/sein Profil selbständig zu erarbeiten. Relevant ist die Kurswahl, die Auswahl der Sprachen, ggf. ein Auslandsaufenthalt, das Thema der Masterarbeit und die Wahl eines einschlägigen Praktikums.

Wer sind meine Ansprechpartner?

Die Ansprechpartner des Studienganges finden Sie auf der Team-Seite der MES-Homepage.

Ist der Studiengang akkreditiert?

Der MES wurde 2019 intern akkreditiert. Die Akkreditierung ist gültig bis zum 30.9.2027. Weitere Informationen zur Akkreditierung finden Sie hier.  

Regelstudienzeit und Verlängerung des Studiums

(Vgl. dazu ASPO (2016) § 5 und 6) Die Regelstudienzeit im MES beträgt 4 Semester. Solange Sie jedoch bis spätestens Ende des 8. Fachsemesters Ihr Studium abschließen (d.h. 120 ECTS erreicht, also auch MA-Arbeit und -Prüfung bestanden haben), müssen Sie keine Verlängerung beantragen.

Bedenken Sie bei der Überschreitung der Regelstudienzeit aber die möglichen Konsequenzen für die Finanzierung Ihres Studiums.

Welche Studienordnung ist für mich maßgeblich?

Wenn Sie bis zum Wintersemester 2016/17 ihr Studium aufgenommen haben, studieren Sie nach der Studienordnung von 2008 (SPO 2008). Alle Studierenden, die sich seit dem 1. April 2017 in den MES eingeschrieben haben, studieren auf der Grundlage der Studienordnung von 2017 (SPO 2017). Ein Wechsel von der SPO 2008 in die SPO 2017 ist unter bestimmten Umständen möglich und unwiderruflich. Ein Wechsel von der SPO 2017 in die SPO 2008 ist ausgeschlossen.

Wer ist für die Genehmigung von Urlaubssemestern zuständig?

Für die Genehmigung von Anträgen auf Urlaubssemester ist das Immatrikulationsamt zuständig. Relevante Hinweise, Fristen und die entsprechenden Antragsformulare sind dort erhältlich. Das Formular und alle relevanten Informationen/Fristen finden Sie hier.

Ergänzende Hinweise: Bite beachten Sie, dass Sie im Urlaubssemester keinen BAföG-Anspruch haben und grundsätzlich von der Teilnahme an Prüfungen an der Viadrina (darunter auch Sprachprüfungen am Sprachenzentrum) ausgeschlossen sind. Die Inanspruchnahme des Pflicht-Semestertickets ist während eines Urlaubssemester fakultativ: sofern Sie auf das Ticket verzichten, müssen Sie den entsprechenden Anteil am Semesterbeitrag für das betreffende Semester nicht entrichten.

Wie viele Urlaubssemester kann man beantragen?

Es gibt grundsätzlich keine festgelegte Beschränkung in der Anzahl der Urlaubssemester. Sofern es jedoch nicht besondere, außerhalb des Studiums liegende Gründe gibt (wie z.B. Krankheit oder Elternzeit), ist bei mehr als 2 Urlaubssemestern nachzuweisen, ob eine weitere Beurlaubung im Einklang mit den Studienzielen bleibt

Kann der Studiengang auch in Teilzeit studiert werden?

Ja, es gibt die Möglichkeit bei Nachweis eines angemessenen Grundes (z.B. Pflege eines Familienangehörigen, mind. 15 Wochenarbeitsstunden etc.), in Teilzeit zu studieren. Dafür muss bei der Einschreibung oder Rückmeldung ein Antrag beim Immatrikulationsamt gestellt werden. Bedingung ist, dass das Teilzeitstudium mind. zwei Semester umfasst und in diesen nicht mehr als 30 ECTS erarbeitet werden. Außerdem ist zu beachten, dass bei einem Teilzeitstudium, kein BAföG-Anspruch besteht. Alle Informationen sind hier nachzulesen.

Welche Möglichkeiten im Ausland zu studieren bietet der MES?

Der MES bietet 3 Doppeldiplom-Programme mit Partneruniversitäten in Poznań (Polen), Strasbourg (Frankreich) und Istanbul (Türkei) an, die zwei Auslandssemester im Partnerland beinhalten. Eine Bewerbung für diese Programme ist nur zusammen mit der Bewerbung um einen Studienplatz im MES möglich. Weitere Informationen dazu finden sich auf den jeweiligen Informationsseiten.

Darüber hinaus können Sie auch ein reguläres Auslandssemester im Rahmen der Erasmus-Kooperationen der Viadrina absolvieren (s.u.).

Kann ich ein Erasmus-Semester absolvieren?

Ja. Die Viadrina hat mehr als 200 Partneruniversitäten. Nähere Informationen dazu sowie zur Möglichkeit ein Erasmus-Semester zu absolvieren finden sich auf der Seite der Abteilung für Internationale Angelegenheiten.

Kann ich mir Studienleistungen, die ich im Auslandssemester erbracht habe, für den MES anrechnen lassen?

Ja. Es empfiehlt sich, bereits vor dem Auslandsaufenthalt mit der Studiengangskoordination zu besprechen, welche Kurse Sie einbringen wollen. Bitte beachten Sie, dass sich die Vergabe von ECTS Punkten auch bei im Ausland erbrachten Leistungen nach der Prüfungsordnung des MES richtet. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, Kurse auf BA Niveau, bereits in einen anderen Abschluss eingebrachte Kurse sowie Grundmodule von einer anderen Universität anrechnen zu lassen.

Um Studienleistungen anerkennen zu lassen, müssen Sie die Anerkennung beantragen. Alle Informationen zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens finden Sie hier.

Wie werden meine Noten umgerechnet?

Die Noten werden auf der Basis der zentralen Umrechnungstabelle der Viadrina umgerechnet. Diese finden Sie hier.

Kann ich mir im Ausland absolvierte Sprachkurse anrechnen lassen?

Die ECTS im Sprachmodul des MES erhalten Sie für ein abgeschlossenes Niveau (etwa UniCert I, II oder III) und nicht für einzelne Kurse. Ob Ihnen im Ausland belegte Sprachkurse für die Sprachausbildung an der Viadrina anerkannt werden können, müssen Sie daher mit dem zuständigen Lektorat des Sprachenzentrums klären. Zur Möglichkeit der Befreiung von Englisch-Kursen aufgrund belegter englischsprachiger Veranstaltungen im Auslandssemester konsultieren Sie  bitte die FAQs des Englisch-Lektorats.

Kann ich mir im Ausland erbrachte fremdsprachliche Studienleistungen für das Mehrsprachenzertifikat anrechnen lassen?

Ja. Die Kriterien zur Mehrsprachigkeit finden Sie in der Prüfungsordnung. Für die Anrechnung spielt es keine Rolle, ob die Leistungen an der Viadrina oder im Ausland erbracht wurden.

Kann ich ein Praktikum im Ausland absolvieren?

Ja. Es besteht auch die Möglichkeit, es durch das Erasmus+ Programm zu finanzieren. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Career Center.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Studiengang seit dem 8. Mai 2018 eine neue Zulassungsordnung hat. Diese führt zu geänderten Bedingungen für Zugang und Zulassung.


Wer kann sich einschreiben?

Zulassungsvoraussetzungen sind:

- ein Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss;
- bei Bildungsausländer/innen, ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 2 oder TestDaF min. 4).

Folgende Voraussetzungen gelten für die Zulassung zu den einzelnen Zentralbereichen:

  • Kultur: mind. 30 ECTS in Geschichtswissenschaft, Philosophie, Soziologie, Anthropologie, Literatur- und Sprachwissenschaft oder verwandten Fächern
  • Politik: mind. 30 ECTS in Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Soziologie, Anthropologie, Sozialgeographie oder verwandten Fächern
  • Recht: 1. Juristische Prüfung oder 30 ECTS in rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen
  • Wirtschaft: Prüfungsleistungen im Gesamtumfang von mind. 30 ECTS in Mathematik, Statistik, Wirtschaftinformation, Mikroökonomie oder Makroökonomie

Die Zulassungsordnung finden Sie hier.


Welche Sprachvoraussetzungen sind zu erfüllen?

Bildungsausländer/innen müssen Studierfähigkeit auf Deutsch durch die DSH 2-Prüfung nachweisen. Diese wird vor jedem Semester vom Sprachenzentrum der Viadrina angeboten, kann aber auch an vielen weiteren Stellen abgelegt werden.

Für die Einschreibung ist Englisch auf UNICERT-II Niveau (oder äquivalent) nachzuweisen.


Hinweis: Sprachtests, außer die oben genannten, können wir leider nicht berücksichtigen. Das gilt auch für Abiturzeugnisse, Sprachkurse und DAAD-Formulare. Das Zertifikat kann auch ersetzt werden durch Nachweise zur Studierfähigkeit auf Englisch, welche z.B. durch einen Studienaufenthalt im englischsprachigen Ausland oder ein englischsprachiges Studium dargelegt werden können. Die Dokumente zum Nachweis (Prüfungszeugnisse, Leistungsscheine, englische Bachelorarbeiten oder Hausarbeiten etc.) bitte im Sprachenzentrum bei Dr. Richard Bland zur Prüfung mit folgenden Unterlagen als Email-Attachment einreichen:

  • Einer Leistungsübersicht (Transcript) Ihrer Kurse im Bachelorstudium bzw. Auslandssemesters, mit Noten. Es sollte daraus erkennbar sein, für welche Kurse die Unterrichtssprache ausschließlich Englisch war; (die Unterrichtssprache der relevanten Kurse kann auf andere Art  belegt werden).
  • Einer Hausarbeit, die Sie für einen der Kurse geschrieben haben, die auf Englisch unterrichtet wurden.

Um die Fristen einhalten zu können, empfehlen wir Ihnen nachdrücklich, sich frühzeitig um den entsprechenden Sprachnachweis zu bemühen. Wenn sie den Nachweis mit der aufgeführten Mindestpunktzahl nicht fristgerecht nachweisen können, können sie im Zulassungsverfahren nicht weiter berücksichtigt werden.  

Hinweis: Wer mit der Einreichung der Einschreibeunterlagen keinen Nachweis entsprechender Englischkenntnisse erbringen kann, wird unter dem Vorbehalt zugelassen, dass mit den Einschreibeunterlagen (Semesterbeitrag, Krankenversicherung, evt. Abschlusszeugnis) ein entsprechender Nachweis nachgereicht wird. Der Nachweis kann daher nicht mehr während des Masterstudiums erbracht werden.

Wann kann ich mich für den MES bewerben?

Der Master of European Studies kann jeweils zum Winter- und zum Sommersemester begonnen werden. Die Einschreibefrist für das Wintersemester endet am 15. September, für das Sommersemester am 15. März.

Bewerbungen für die Doppelmasterprogramme sind nur zum Wintersemester möglich (Bewerbungsfrist: 15. Juli).

 

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind wie folgt nachzuweisen:

- Der Hochschulabschluss durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie
- Englisch-Kenntnise auf B2-Niveau durch Vorlage eines UNICERT-II (oder äquivalent)

- ggf. Deutsch-Kenntnisse durch Vorlage eines DAF-Zertifikats und/oder durch Bestehen der DSH-2 Prüfung

Sollte der Hochschulabschluss noch nicht vorliegen, muss eine vorläufige Bescheinigung des Prüfungsamtes Ihrer jetzigen Hochschule über den bevorstehenden Abschluss eingereicht werden.

Die Zulassung zu diesem Studiengang kann auch beantragt werden, wenn der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen zwar noch nicht vorliegt, nach dem bisherigen Leistungsbild jedoch zu erwarten ist, dass dieser Abschluss noch vor Beginn des Masterstudiengangs erlangt wird. Der Studienbewerber weist dies durch das Einreichen einer entsprechenden Leistungsübersicht seiner Hochschule nach, aus der die vorläufige Durchschnittsnote ersichtlich wird.


Nähere Auskunft erteilt das Immatrikulationsamt. Darüber hinaus sind die durch das Immatrikulationsamt geforderten Unterlagen einzureichen.

Wichtig: Die Unterlagen müssen bis zur Frist ANGEKOMMEN sein; der Poststempel reicht NICHT aus. Bitte verzichten Sie bei Ihrer Bewerbung auf Bewerbungsmappen, Hefter, Folien etc.

 

Welcher Fakultät bin ich zugeordnet?

MES-Studierende sind an der Kulturwissenschaftlichen Fakultät eingeschrieben. Sie können sich aber auch an die Fakultät Ihrer Schwerpunktdisziplin zuordnen lassen und bei Wahlen an der Universität entsprechend wählen. Die Änderung der Fakultätszuordnung muss durch die Studierenden beim Immatrikulationsamt vorgenommen werden.

 

Kann ich gleichzeitig an zwei Hochschulen eingeschrieben sein?

Es ist möglich, gleichzeitig an zwei Hochschulen in Berlin und Brandendburg eingeschrieben zu sein. Der Semesterbeitrag ist an beiden Hochschulen zu bezahlen. Lediglich von der Einschreib- und Rückmeldegebühr können Sie befreit werden, wenn Sie nachweisen, dass sie diese Gebühr bereits an der anderen Hochschule entrichtet haben. Das Immatrikulationsamt der Viadrina zahlt den Semesterbeitrag (zumindest anteilig) zurück, wenn sich jemand vor Semesterbeginn exmatrikuliert.

 

Ist die Teilnahme an einem Doppelmaster für MES-Studierende obligatorisch?

Bei den Austauschprogrammen, die zu einem Doppelmaster führen, handelt es sich um ein besonderes Angebot des MES-Studiengangs. Sie ermöglichen interessierten Studierenden sich über ihr Studium hinaus besonders zu qualifizieren. Die Teilnahme an einem solchen Programm ist nicht verpflichtend. 

Wie kann ich mich für einen Platz in einem der Doppelmasterprogramme bewerben?

Die Bewerbungsverfahren der einzelnen Doppelmaster sind unterschiedlich. Bitte konsultieren Sie hierzu die Seiten des jeweiligen Doppelmasterprogramms, für das Sie sich interessieren:

Adam-Mickiewicz University in Poznań

BILGI University in Istanbul

Sciences Po Strasbourg

Bin ich ausreichend qualifiziert für die Teilnahme?

Die Zulassungsvoraussetzungen hängen von den einzelnen Programmen ab. Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen o.g. Seiten.

Was passiert, wenn ich das Studium abbrechen muss oder durch die Prüfungen falle?

Für Studierende in Poznan ist es jederzeit möglich, das Doppelmasterprogramm zu verlassen und der Prüfungsordnung des MES entsprechend in Poznan weiter zu studieren. In diesem Fall handelt es sich um ein Auslandssemester ohne Doppelmasterabschluss.

Studierende, die an der Bilgi Universität eingeschrieben sind, können nicht bestandene Kurse im zweiten Semester wiederholen. Da man während der Zeit bis zu zwei Urlaubssemester nehmen kann und dann ins 3. Semester zurück kommt, gibt es niemanden, der es nicht schafft.

In Strasbourg kann das Jahr wiederholt werden. Man kann auch nach Deutschland zurückkehren und den normalen MES-Masterabschluss erwerben.

Was ist ViaCampus?

ViaCampus ist ein Onlineportal, in dem die Onlinefunktionen zur Verwaltung und Durchführung des Studiums zusammengefasst werden. Diese sind u.a. relevant für die Rückmeldung zum nächsten Semester, den Ausdruck von Semesterbescheinigungen und die Studienplanung. Seit November 2021 wird ViaCampus auch für die Kurs- und Prüfungsanmeldung/ -abmeldung sowie die Abfrage von Prüfungsergebnissen genutzt. Es erfüllt somit auch die Funktionen, für die zuvor das integrierte "HIS-Portal" da war.

Wie logge ich mich auf ViaCampus ein?
Die Zugangsdaten zu jeglichen Online-Tools der Europa-Universität Viadrina sind einheitlich. Sie haben diese mit den Unterlagen zur Immatrikulation erhalten.

Wie melde ich mich auf ViaCampus zu Prüfungen bzw. für Kurse an?
Eine detaillierte Anleitung zur Prüfungsanmeldung entnehmen Sie bitte dem viaCampusWiki über diesen Link, eine Anleitung zur Kursanmeldung finden Sie in viaCampusWiki über diesen Link.

Muss ich mich für alle von mir besuchten Veranstaltungen anmelden?
Grundsätzlich gilt, dass sie sich für jeden Kurs/ jedes Modul der Kuwi-Fakultät in ViaCampus registrieren müssen, in welchem Sie ECTS-Punkte für eine erbrachte Leistung erhalten möchten. Die Anmeldung ist notwendig, damit später eine Leistung/Note verbucht werden kann. Wichtig ist, dass die Anmeldung im jeweils laufenden Semester erfolgt. Nach Beendigung des Semesters können Sie sich für die Veranstaltungen nicht mehr online anmelden.

Die Kursanmeldung in ViaCampus ist in der Regel ausreichend, um Prüfungen an der Kuwi-Fakultät mitschreiben zu dürfen. Falls Sie eine Prüfung ablegen möchten, zu der Sie sich vorher ausdrücklich anmelden müssen, um überhaupt daran teilnehmen zu dürfen, erfolgt dies NICHT über ViaCampus. In diesem Fall wird ihr*e Dozent*in Ihnen das vorher mitteilen. Bitte beachten Sie auch, dass für die Leistungserbringung an den Nachbarfakultäten (Jura oder Wiwi) andere Anmeldemodalitäten gelten und informieren Sie sich rechtzeitig über die Bedingungen und Fristen.

Wann melde ich mich zu einer Prüfung an?
Sie müssen sich nicht gleich zu Beginn des Semesters für die Prüfung in einem Modul anmelden. In den Kulturwissenschaftlichen Fakultät genügt es in der Regel, wenn Sie sich bis mind. 3 Tage vor der anberaumten Prüfung (z.B. Klausur, mündl. Prüfung etc.) bzw. vor Ende des Semesters im Falle von Hausarbeiten (im Wintersemester bis Ende März, im Sommersemester bis Ende September) über ViaCampus anmelden. An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gibt es normalerweise Fristen, nach deren Ablauf eine Prüfungsanmeldung und - abmeldung nicht mehr möglich ist. Die Fristen finden Sie hier. Bei Unsicherheiten können sie auch die Dozierenden fragen.

Kann ich meine Anmeldung zu einer Prüfung in einem bestimmten Modul später noch mal ändern?
Ja. Da viele Veranstaltungen in mehr als einem Modul angerechnet werden können, entscheiden Sie selbst, für welches der anrechenbare Module sie die betreffende Veranstaltung anmelden möchten. Bis zur Eintragung der Note können Sie Ihre Modulzuordnung selbst ändern. Melden Sie sich dazu einfach von der Prüfung oder aus dem Kurs in ViaCampus ab und melden Sie sich dann wieder in dem gewünschten Modul neu an. Allerdings können Sie sich natürlich nur in den Modulen für eine Prüfung/eine Kurs anmelden, in denen die Veranstaltung angerechnet werden kann. Die Zuordnung der Veranstaltungen zu den entsprechenden Module finden Sie zu Beginn des Semesters im KVV und später dann auch in ViaCampus. Außerdem können Sie sich von einer Veranstaltung abmelden, solange keine Leistung eingetragen wurde.

Was ist der Unterschied zwischen ViaCampus und MOODLE?
ViaCampus ist so etwas wie Ihre administrative Datenbank. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Organisation Ihres Studiums (siehe oben). Im Unterschied dazu ist Moodle eine Lernplattform, auf der Sie die Unterlagen und Lehrmaterialien für Ihre Veranstaltungen finden, über die Sie mit Ihren Dozierenden und Mitstudierenden kommunizieren oder sich untereinander in Foren austauschen können. Die Anmeldungen zu Modulen/Veranstaltungen auf ViaCampus und Moodle sind voneinander unabhängig. Wenn Sie sich über Moodle für einen Kurs anmelden, sind Sie nicht automatisch für den Kurs auf ViaCampus angemeldet und umgekehrt. ViaCampus und Moodle sind zwei voneinander unabhängig operierende Systeme. 

Was ist das KVV?

Die Lehrveranstaltungen werden vor Beginn des Semesters im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis (KVV) bekanntgegeben. Hieraus ergibt sich die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den einzelnen Modulen. Vorschläge zur Änderung der Modulzuordnung können in der Regel bis zu einem bestimmten Termin in den ersten 4 Semesterwochen beim Koordinationsbüro eingereicht werden. Danach sind Änderungen nicht mehr möglich.

Wie viele Semesterwochenstunden umfasst das Studium?

Eine genaue Angabe der SWS ist nicht möglich. Im 1. Semester sollten Sie einen großen Teil der vier Grundmodule absolvieren. Anschließend belegen Sie Kurse aus Ihrem Zentral- und Wahlpflichtbereich. Pro Semester können also 30 ECTS angestrebt werden. Die Sprachausbildung läuft parallel.

Welche Seminare sind in den Grundmodulen zu belegen?

Studierende des MES müssen im Grundmodul insgesamt vier Veranstaltungen mit je 6 ECTS absolvieren. In den Grundmodulen werden zum Teil verschiedene Veranstaltungen angeboten. Die Grundmodule müssen an der Viadrina belegt werden.

Muss man im GM 4 Europarecht belegen?

Ja, im GM 4 sind Vorlesungen zu Europarecht Pflicht.
Um die 6 ECTS zu erreichen, gibt es zwei Möglichkeiten:

1: Der Besuch einer Veranstaltung (6 ECTS) bei Prof. Pechstein, diese wird nur im Sommersemester angeboten.
2. Der Besuch von zwei Veranstaltungen (jeweils 3 ECTS) bei Prof. Thiele, eine im Wintersemester und eine weitere im Sommersemester.

Wonach richtet sich der Zentralbereich?

Die Zuordnung zum Zentralbereich orientiert sich zunächst am Erststudium.

Kann ich den Zentralbereich wechseln?

Ein Wechsel in die Zentralbereiche Kultur und Politik ist grundsätzlich möglich und muss im Koordinationsbüro unter Angabe von Gründen und bisherigen Noten beantragt werden.

Was macht das Modul Praxisrelevante Fertigkeiten aus?

Für das Modul Praxisrelevante Fertigkeiten können entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen aus dem KVV belegt werden. Alternativ können Veranstaltungen des CareerCenters besucht werden. Voraussetzung für die Erteilung von einem ECTS ist die Mindestdauer von 8 Stunden. Kürzere Veranstaltungen können nicht anerkannt werden.Sie erwerben Fertigkeiten, die Sie im Berufsleben benötigen, die jedoch eher Zusatzkompetenzen bedeuten, weniger akademisches Wissen der Europawissenschaften.

Wie viele ECTS benötigt man in den einzelnen Modulen?

Für ein Grundmodul werden grundsätzlich 6 ECTS vergeben. Die Anforderungen für den Scheinerwerb können jedoch unterschiedlich sein. Bitte sprechen Sie zu Beginn des Semesters die Voraussetzungen mit den Dozenten ab. Im Zentralbereich (insgesamt 12 bzw. 18 ECTS) sind Sie frei, 3, 6 oder 9 ECTS zu erwerben. 

Welche Formen des Leistungsnachweises gibt es?

(siehe § 16 Abs. 1 Prüfungs- und Studienordnung) 3 ECTS-Punkte:- Referat oder Essay (in der Regel nicht mehr als 4 Seiten)- Sitzungsprotokoll 6 ECTS-Punkte:- Seminararbeit (ca. 12 Seiten)- Klausur (die Dauer der Klausur sollte 90 Minuten nicht unterschreiten)- mündliche Prüfung (die Dauer der Prüfung sollte 20 Minuten nicht überschreiten)- mehrere Essays mit einem Gesamtumfang von ca. 12 Seiten 9 ECTS-Punkte:- Referat und eine schriftliche Hausarbeit (die Hausarbeit sollte eine Länge von 25 Seiten nicht überschreiten). In einer einzelnen Lehrveranstaltung können maximal 9 ECTS-Punkte erworben werden.

Kann ich Scheine aus dem Erststudium anrechnen lassen?

Eine Anrechnung von bereits vor Studienbeginn absolvierten Lehrveranstaltungen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass die Leistung bisher nirgendwo eingebracht wurde, es sich um eine Veranstaltung auf Masterniveau handelt und ein europawissenschaftlicher Bezug vorliegt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Koordinationsbüro.

Welche Variationen an ECTS-Punkten sind im Zentralbereich und im Wahlpflichtbereich möglich?

Nähere Informationen finden sich auf der Modulstruktur.

In welcher Form kann der Leistungsnachweis (6 ECTS) in der obligatorischen englischsprachigen Veranstaltung erworben werden (§18 Abs. 1 PO)?


Im MES ist eine englischsprachige inhaltliche Veranstaltung verpflichtend, bei der 6 ECTS durch eine englischsprachige Klausur oder eine englischsprachige Hausarbeit erworben werden. Diese muss in einem Modul angerechnet werden, in dem eine Benotung erfolgt. Das bedeutet, dass dies nicht im Modul Praxisrelevante Fertigkeiten möglich ist. Davon ausgeschlossen sind zudem Sprachkurse des Sprachenzentrums oder der Viadrina Sprachen GmbH.

Kann ich für ein Auslandssemester oder ein Praktikum ein Urlaubssemester beantragen?

Sie können auf Antrag beurlaubt werden (siehe zu den Voraussetzungen und Formalitäten https://www.europa-uni.de/de/studium/organisation/beurlaubung.html).  Während der Beurlaubung können Sie das Pflichtpraktikum absolvieren. Es ist jedoch nicht möglich, während eines Urlaubssemesters Prüfungen an der Viadrina abzulegen.

Bitte machen Sie sich auch mit den entsprechenden Paragraphen der Prüfungsordnung und der ASPO vertraut!

Wann muss ich meine Masterarbeit anmelden?

Der Studienverlaufsplan sieht das vierte Semester für die Masterarbeit vor. Es ist angedacht, dass Sie sich in diesem Semester anmelden, die Arbeit schreiben und Ihre mündliche Prüfung ablegen. Wenn Sie es nicht schaffen, die Masterarbeit im vierten Semester anzumelden, müssen Sie keinen Verlängerungsantrag stellen (siehe Regelstudienzeit und Verlängerung der Bearbeitungszeit weiter unten). Sie können Sich jederzeit anmelden, sobald Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß §18 der Prüfungsordnung 2008 bzw. § 9 der Prüfungsordnung 2017 erfüllen. Es gibt keine festen Anmeldetermine.

Ist es möglich die Masterarbeit anzumelden, wenn man noch nicht alle Prüfungen abgelegt hat  und damit noch nicht alle nötigen ECTS hat?

Es ist möglich die Masterarbeit anzumelden, wenn man mindestens 81 ECTS (SPO 2008) bzw. 72 ECTS (SPO 2017) hat.

Wie finde ich eine/n Betreuer/in für meine Masterarbeit? Wer kommt infrage?

Den/die Betreuer/in für Ihre Masterarbeit suchen Sie sich eigenständig so frühzeitig wie möglich. Ihr/e Betreuer/in muss in dem Fachbereich, in dem Sie Ihre Masterarbeit schreiben, promoviert sein und Professor/in an der Viadrina sein. Eine Betreuung durch einen Gastdozenten ist nicht möglich. Bei dem Professor, bei dem Sie Ihre Arbeit schreiben wollen, müssen Sie in der Regel während Ihres Studiums schon einen Schein erworben haben. Genauere Informationen erfragen Sie bitte beim entsprechenden Lehrstuhl. Es empfiehlt sich also, bereits bei der Auswahl der Kurse für den Zentralbereich und die Wahlpflichtmodule nach einem geeigneten Betreuer zu suchen.

Wer bestimmt den/die Zweitgutachter/in meiner Masterarbeit?

Den/die Zweitgutachter/in für Ihre Masterarbeit müssen Sie sich eigenständig suchen. Diese Person muss mindestens promoviert sein.

Wie melde ich mich an? Welche Unterlagen muss ich wem vorlegen?

Der erste Weg führt Sie ins Prüfungsamt zu Frau Elke Noack (Büro AM 12, E-Mail: enoack(at)europa-uni.de). Dort legen Sie die Anlage zur Anmeldung der Master-Arbeit vor (siehe Formulare). Sollten Sie Leistungen erbracht haben, die nicht in Ihrer Leistungsübersicht in ViaCampus gelistet sind (Sprachzeugnisse etc.), müssen Sie diese zur Anmeldung mitbringen. Die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen sowie im Koordinationsbüro anerkannte Praktika und Praxisrelevante Fertigkeiten liegen Frau Noack in der Regel bereits vor, auch wenn sie nicht in ViaCampus erscheinen.

Sie erhalten dann einen so genannten Laufzettel. Mit diesem gehen Sie zu Ihrem/r Erstgutachter/in, der/die das Thema einträgt und das Datum der Themenausgabe. Damit wird der Ausgabezeitpunkt aktenkundig gemacht. Ab diesem Tag haben Sie drei Monate (SPO 2008) bzw. 12 Wochen (SPO 2017) Zeit, Ihre Arbeit zu schreiben. Wir empfehlen daher ausdrücklich, schon im Vorfeld ausführliche Recherche zu betreiben und die Anmeldung erst dann zu vollziehen, wenn Sie absehen können, dass Sie das Thema in drei Monaten/12 Wochen bearbeiten können. Nach der Unterzeichnung durch den/die Zweitgutachter/in und den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Beichelt (Büro LH 111, E-Mail: mes(at)europa-uni.de) erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über Ihre Anmeldung, die das verbindliche Thema und den Abgabetermin enthält.

Wie lange habe ich für die Bearbeitung Zeit?

Die Bearbeitungszeit für die Arbeit beträgt ab dem Zeitpunkt, an dem die Ausgabe aktenkundig gemacht wurde, drei Monate (SPO 2008) bzw. 12 Wochen (SPO 2017). Eine Verlängerung dieser Frist ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss über das Antragsformular beim MES-Prüfungsausschuss beantragt werden.

Welche Formalia muss ich bei der Erstellung der Masterarbeit beachten?

Der Umfang der Masterarbeit ist für Studierende der SPO 2008 mit 60-80 Seiten festgelegt. Studierende nach der SPO 2017 müssen den Umfang mit ihrem/ihrer Erstgutachter/in absprechen, für die Zentralbereiche Kultur und Politik gilt weiterhin die Orientierung an 60-80 Seiten. Weitere formale Hinweise zur Erstellung von Master-Arbeiten finden Sie hier. Die Arbeit muss einen europawissenschaftlichen Bezug haben. Beispiel-Themen finden Sie hier. Besonders hervorragende Abschlussarbeiten finden Sie hier

Was muss ich bei der Abgabe der Masterarbeit beachten?

Nach der Fertigstellung reichen Sie zwei (SPO 2017) bzw. drei (SPO 2008) gedruckte Exemplare und eine elektronische Version der Masterarbeit im Prüfungsamt oder am Info Point im AM ein. Die elektronische Version schicken Sie als pdf-Datei an Ihre/n Erstgutachter/in sowie im CC an Frau Noack (enoack@europa-uni.de). Studierende in der alten SPO 2008 müssen keine elektronische Version einreichen. Fällt der Tag der Abgabe auf ein Wochenende oder einen Feiertag, reichen Sie Ihre Arbeit am nächsten Werktag ein.

Erscheint auf meinem Abschlusszeugnis der Hinweis darauf, wenn ich die Arbeit einmal nicht bestanden habe?

Nein.

Wer bestimmt den Termin für die mündliche Prüfung?

Den Termin müssen Sie mit Ihren Betreuer/innen festlegen. Einer von beiden muss Protokoll führen. Es kann auch nur ein/e Prüfer/in (Erstgutachter/in) sein und ein/e Beisitzer/in, der/die Protokoll führt und in dem einschlägigen Fach mindestens einen Masterabschluss haben muss.

Ist es erforderlich bzw. sinnvoll, ein Kolloquium zu besuchen?

Sofern ein für Ihren Fachbereich relevantes Kolloquium angeboten wird, ist ein Besuch sicherlich sinnvoll. Einige Professor/innen fordern explizit, das von ihnen angebotene Kolloquium zu besuchen, wenn Sie beabsichtigen, bei ihnen eine Arbeit zu schreiben, und betreuen Sie nur unter dieser Voraussetzung. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Gepflogenheiten an dem Lehrstuhl, an dem Sie gedenken Ihre Arbeit zu schreiben.

Wer ist mein Ansprechpartner im Prüfungsamt?

Der MES wird im Pfüfungsamt betreut von: Elke Noack, AM 12, (03 35) 55 34 - 43 22

Regelstudienzeit und Verlängerung des Studiums

(Vgl. dazu ASPO (2016) § 5 und 6) Die Regelstudienzeit im MES beträgt 4 Semester. Solange Sie jedoch bis spätestens Ende des 8. Fachsemesters Ihr Studium abschließen (d.h. 120 ECTS erreicht, also auch MA-Arbeit und -Prüfung bestanden haben), müssen Sie keine Verlängerung  beantragen. Die Prüfungsordnung von 2008, die die Anmeldung spätestens im 5. Semester vorsieht, ist in diesem Punkt nicht mehr gültig, da das Brandenburgische Hochschulgesetz geändert wurde.

Bedenken Sie bei der Überschreitung der Regelstudienzeit aber die möglichen Konsequenzen für die Finanzierung Ihres Studiums.

Wie lange nach Abgabe der Masterarbeit gilt der Stundentenstatus bzw. darf man das Semesterticket weiter nutzen?

Nach Ablegen der Masterprüfung bleiben Sie noch bis zum Ende des Semesters immatrikuliert und können dann selbstverständlich auch noch das Semesterticket benutzen.

Ich möchte mich vor Ablauf des Semesters, in dem ich das Studium abgeschlossen habe, exmatrikulieren. Was muss ich tun?

Alle Informationen zur Exmatrikulation finden Sie hier.

Ich bin Teilnehmer/in eines Doppelmasterprogramms. Welche Regeln zum Verfassen und zur Abgabe der Masterarbeit gelten für mich?

Bitte konsultieren Sie hierfür die Informationsseiten des jeweiligen Doppelmasterprogramms.

Was für Fähigkeiten sollen im Modul Praxisrelevante Fähigkeiten erworben werden? Welche Kurse können hierfür belegt werden?

Im Modul Praxisrelevante Fertigkeiten sollen Ihnen Fähigkeiten vermittelt werden, die Sie im Berufsleben benötigen, die jedoch eher Zusatzkompetenzen bedeuten, und nicht akademisches Wissen der Europawissenschaften an sich. Dies können z.B. Präsentationstechniken, Moderation, Stress- und Zeitmanagement, Rhetorik, Bewerbungstrainings und Interkulturelle Kompetenz sein. Im Vorlesungsverzeichnis können Sie anhand der Moduleinordnungen der Kurse sehen, welche Veranstaltungen des MES hierfür in Frage kommen. 

Können auch Veranstaltungen des Career Centers für das Praxismodul angerechnet werden?

Ja. Ganztägige Veranstaltungen können mit je 0,5 ECTS pro Tag für das Praxismodul angerechnet werden. Eine Übersicht darüber, welche Veranstaltungen hierfür in Frage kommen finden Sie unter den Infos zu den Lehrveranstaltungen.

Wo kann ich eine Bestätigung zur Notwendigkeit eines Pflichtpraktikums erhalten?

Ausstellung einer offiziellen Bestätigung zur Notwendigkeit eines 4 wöchigen Pflichtpraktikums im Rahmen des Masters of European Studies erhalten sie von Ruth Geiger. Es wird jedoch ausdrücklich ein mindestens 3 monatiges Praktikum empfohlen.

Welche Dauer empfiehlt sich für das Praktikum? Muss ich nur die vorgeschriebenen vier Wochen absolvieren?

Die Prüfungsordnung schreibt einen Praktikumszeitraum von vier Wochen vor und ein vierwöchiges Praktikum kann für den MES anerkannt werden. Wenn Sie nach der Prüfungsordnung von 2017 studieren, kann Ihnen ein bis zu dreimonatiges Praktikum angerechnet werden. Um einen richtigen Einblick in das Berufsleben zu bekommen, empfehlen wir jedoch ausdrücklich einen Praktikumszeitraum von 3-6 Monaten, auch sich eventuell etwas mehr Zeit für die Organisation zu nehmen und das Praktikum im Ausland zu absolvieren und hierfür ein Urlaubssemester zu beantragen.

Welche Kriterien gelten für die Anerkennung eines Praktikums für den MES?

Die Kriterien zur Anerkennung von Praktika finden Sie hier. Die Anerkennung des Praktikums erfolgt auf der Basis einer Online-Maske, die Sie hier finden.

Ist es möglich ein bereits vor Beginn des MES absolviertes Praktikum anerkennen zu lassen?

Ja, allerdings darf es nicht länger als ein Jahr vor Studiumsbeginn zurückliegen. Zusätzliche Kriterien zur Anerkennung von bereits absolvierten Praktika finden Sie unter der Rubrik Praktika und Jobs

Muss ich einen Praktikumsbericht schreiben?

Nein. Ein Praktikumszeugnis genügt. Darin enthalten sollten Informationen zum Praktikumsgeber, zum absolvierten Zeitraum, den Tätigkeiten des Praktikanten und eine kurze Bewertung dessen enthalten sein. Eine vorgebene Seitenanzahl gibt es nicht, meist umfassen standardisierte Praktikums-/ Arbeitszeugnisse ungefähr 2 Seiten. 

Darf ich das Pflichtpraktikum im Urlaubssemester absolvieren?

Ja. Sie können auf Antrag beurlaubt werden (siehe hier zu den Voraussetzungen und Formalitäten). Im Urlaubssemester absolvierte Praktika können als Pflichtpraktikum im MES angerechnet werden.

Welche Studienordnung ist für mich maßgeblich?

Wenn Sie bis zum Wintersemester 2016/17 ihr Studium aufgenommen haben, studieren Sie nach der Studienordnung von 2008 (SPO 2008). Alle Studierenden, die sich seit dem 1. April 2017 in den MES eingeschrieben haben, studieren auf der Grundlage der Studienordnung von 2017 (SPO 2017). Ein Wechsel von der SPO 2008 in die SPO 2017 ist unter bestimmten Umständen möglich und unwiderruflich. Ein Wechsel von der SPO 2017 in die SPO 2008 ist ausgeschlossen.

Zulassungsordnung
Zulassungsordnung vom 10.01.2018

Die bei Ihrer Immatrikulation gültige Zulassungsordnung bleibt weiterhin in Kraft und hat für die Dauer des gesamten Studiums Rechtsbestand. Die neue Zulassungsordnung gilt ausschließlich für die neu immatrikulierten MESler und wirkt sich nicht rückwirkend auf die vorherigen Semester aus.

Prüfungs- und Studienordnungen
Prüfungs- und Studienordnung 2008 | Prüfungs- und Studienordnung 2017

Die Prüfungs- und Studienordnung beinhaltet die rechtlichen Rahmenbedingungen und regelt den Ablauf des Masterstudiums European Studies. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen.

Ansprechpartnerin
Frau Elke Noack betreut den MES im Prüfungsamt.

Modulstruktur
Modulstruktur 2008 | Modulstruktur 2017


Bitte informieren Sie sich über die Sprachausbildung auch auf den Seiten des Sprachenzentrums. Dies gilt insbesondere für die mögliche Befreiung von einzelnen Kurskomponenten nach Auslandsaufenthalten.

Welche Sprachen sind zu belegen?

Ziel der Sprachausbildung im MES ist mindestens einen UNIcert-Abschluss bzw. ein Fachsprachenzertifikat zu erbringen, der die zu Beginn des Studiums vorhandenen Sprachkenntnisse verbessert. Zur Auswahl stehen die am Sprachenzentrum angebotenen Sprachen. Bitte beachten Sie: Die Zertifikatskurse der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind auch für Studierende des MES geöffnet.

Was ist der Einstufungstest?

Zu Beginn des Studiums ist ein Spracheinstufungstest für alle MES-Studierenden verpflichtend. Das gilt auch für Studierende, die Sprachkurse außerhalb der Viadrina belegen. Die Tests sind für 2 Semester gültig. Das Ergebnis wird sofort bekanntgegeben und dient gleichzeitig als Grundlage für die Kurswahl. Bitte beachten Sie hierzu auch die Nachtermine für die Einstufungstests.
Sollten Sie eine Sprache bei Null beginnen oder wurde ihr Niveau bereits im System des Sprachenzentrums erfasst, ist kein Einstufungstest notwendig.

Wie ist zu verfahren, wenn bereits Sprachkenntnisse über UNIcert-II-Niveau vorliegen?

Sollten bereits Sprachkenntnisse über UNIcert-II-Niveau vorhanden sein, informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Lektoraten im Sprachenzentrum über den Zugang zur Fachsprachenausbildung (UNIcert III, IV).

In welcher Form kann der Leistungsnachweis (6 ECTS) in der obligatorischen englischsprachigen Veranstaltung erworben werden (§18 Abs. 1 PO)?

Im MES ist eine englischsprachige inhaltliche Veranstaltung verpflichtend, bei der 6 ECTS durch eine englischsprachige Klausur oder eine englischsprachige Hausarbeit erworben werden. Diese muss in einem Modul angerechnet werden, in dem eine Benotung erfolgt. Das bedeutet, dass dies nicht im Modul Praxisrelevante Fertigkeiten möglich ist. Davon ausgeschlossen sind zudem Sprachkurse des Sprachenzentrums oder der Viadrina Sprachen GmbH.

Müssen alle MES-Studierenden eine englischsprachige Lehrveranstaltung erfolgreich mit 6 ECTS abschließen?

Ja, unabhängig von der Fremdsprachenausbildung müssen alle Studierenden des MES im Rahmen der Prüfungsordnung eine englischsprachige Lehrveranstaltung erfolgreich absolvieren (§1 Abs. 2 PO) und hierzu eine schriftliche Hausarbeit in englischer Sprache verfassen oder eine Klausur bestehen, wofür 6 ECTS anzurechnen sind (§18 Abs. 1). Studierende, die im Doppelmasterprogramm mit dem IEP Straßburg eingeschrieben sind, müssen nur 3 ECTS in einer englischsprachigen Veranstaltung nachweisen.

Wie sind die Anforderungen für das Mehrsprachigkeitszertifikat?

Um das Mehrsprachigkeitszertifikat zu erwerben, müssen Sie in mindestens zwei Fremdsprachen je mindestens 12 ECTS erlangen. In Abgrenzung zur Sprachausbildung gilt diese Anforderung für Seminare und Vorlesungen, also inhaltliche fremdsprachliche Lehrveranstaltungen.

Muss ich mich für das Mehrsprachigkeitszertifikat bewerben?

Für die Ausrichtung "Mehrsprachigkeit" nach § 3 Abs. 2 ZulOrd ist keine gesonderte Bewerbung erforderlich.

Ich möchte Kenntnisse einer Sprache anrechnen lassen die vom Sprachenzentrum nicht angeboten wird, an wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt mit den entsprechenden Unterlagen an die Geschäftsführerin des Sprachenzentrums, Dr. Almut Klepper-Pang.

Für welche Leistungen werden 18 ECTS (SPO 2008) bzw. 12 ECTS (SPO 2017) für das Modul Fremdsprachen angerechnet?

Es werden 18 ECTS für das Unicert II und III oder das Ablegen des Fachsprachenzertifikats vergeben. Unicert I kann nur in Ausnahmefällen eingebracht werden. Wenn Sie nach der Studienordnung von 2017 studieren, erhalten Sie 12 ECTS für ein Unicert I, II oder III und ggf. für das Zertifikat Wissenschaftskommunikation Deutsch.

Warum wurden im His-Portal für mein Unicert nur 12 ECTS vermerkt?

Für das Ablegen eines Unicerts oder des Fachsprachenzertifikats erhalten Sie 18 ECTS (SPO 2008). Dies wird vom Prüfungsamt automatisch auf 18 ECTS umgewandelt.

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