Masterstudiengang
Prof. Zalewski im Landesdenkmalrat S.-A.
16. August 2017
Professor Paul Zalewski in den Denkmalrat des Landes Sachsen-Anhalt berufen
Der Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt berief Prof. Paul Zalewski in den neu konstituierten Landesdenkmalbeirat. Das Gremium arbeitet auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes vom 21.10.1991, § 6 sowie des Runderlasses des Kultusministeriums vom 25.04.2014.
Die 12 Beiratsmitglieder repräsentieren die einschlägigen Kernbereiche des Denkmalschutzes sowie die größten Kulturinstitutionen, Verbände und Hochschulen, die mit dem Denkmalschutz im Land Sachsen-Anhalt in Berührung kommen. Sie werden für fünf Jahre berufen. Der Denkmalbeirat berät die oberste Denkmalschutzbehörde bei Grundsatzangelegenheiten des Denkmalschutzes und der Archäologie. Er hat das Recht, seine Empfehlungen und Stellungnahmen über die Pressestellen, das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie oder die oberste Denkmalschutzbehörde der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Denkmalbehörden sind verpflichtet, die Empfehlungen des Denkmalrates bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Der Denkmalrat hat die Aufgabe, die Preisträger des Denkmalpreises der obersten Denkmalschutzbehörde vorzuschlagen.
https://kultur.sachsen-anhalt.de/kultur/kultur-aktuell/neuer-landesdenkmalrat-nimmt-arbeit-auf/