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Sprache – Medien – Gesellschaft

FAQs

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die im Laufe des Studiums auftreten. Sollten Sie die Antwort auf eine Ihrer Fragen hier nicht finden, wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination.

1.1 Was macht das Prüfungsamt, das Immatrikulationsamt, das Zulassungsamt und die Studienberatung?

Das Prüfungsamt steht in allen Fragen zu Prüfungen, Prüfungsordnung und -anmeldung zur Verfügung.

Das Immatrikulationsamt und das Zulassungsamt sind für alle administrativen Vorgänge, wie beispielsweise Studiengangswechsel, Immatrikulation, Beantragen eines Urlaubssemesters und Exmatrikulation zuständig.

Die Allgemeine Studienberatung (durch Fachvertreter und im Dekanat) hilft bei Entscheidungen bezüglich der Studien- und Berufswahl, der Wahl des Studienganges, Studiengang- und Studienortwechsel, Studienabbruch und Beurlaubung vom Studium, sowie persönlichen und studienbedingten Schwierigkeiten. Außerdem informiert sie über Studienmöglichkeiten und -abschlüsse, Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungsverfahren, Anforderungen eines Studiums, studiengangspezifische Berufsfelder, etc..

Studiengangsspezifische Fragen können Sie an die Adresse smgATeuropa-uni.de richten.


1.2 Kann ich Zulassungskriterien auch später erbringen?

Nein, die Zulassungskriterien (Fremdsprachennachweise und BA-Abschluss) müssen in der Regel bis zur Immatrikulation erbracht werden.

 
1.3 Was sind die Inhalte des Studiums?

Der forschungsorientierte Studiengang Sprache - Medien - Gesellschaft verbindet eine kulturwissenschaftliche und kulturvergleichende Perspektive auf Sprache, Medialität und Kommunikation mit einem Schwerpunkt auf Europa. 

Der Studiengang thematisiert verschiedene Kommunikationskontexte (Alltag, Institutionen, audio-visuelle Medien), kommunikative und ästhetische Praktiken (mündlich und schriftlich, monomodal und multimodal, analog und digital), Diskursformen (Alltagsgespräch, Text, Audio-Visualität, politischer und öffentlicher Diskurs) und gesellschaftliche Strukturen (Machtverhältnisse, Zugehörigkeiten und Diversität).

Neben dem universalen Track im MA-Studiengang Sprache - Medien - Gesellschaft können die verschiedenen spezialisierten Tracks des MA-Studiengangs (Linguistic Research und Intercultural Communication Studies[MICS]) studiert werden. Das Studium kann im Sommer- und im Wintersemester aufgenommen werden.

Track MICS: Im Fokus stehen Prozesse interkultureller Interaktion in der deutsch-polnischen Grenzregion, die in einen übergeordneten Interaktionskontext zwischen östlichen und westlichen Regionen Europas eingebettet sind. Es wird ein Doppelabschluss mit der Adam-Mickiewicz-Universität (AMU) in Poznań erworben.

Der Track Linguistic Research ist auf sprachgebrauchslinguistische Aspekte und vertiefende Forschungsarbeiten der Studierenden ausgerichtet.

Detaillierte Informationen siehe Studien- und Prüfungsordnung.

Modulstruktur SMG 2019 ©Vallentin

2.1 Welche Möglichkeiten gibt es das Modul Fremdsprachen/ Praxisrelevante Fertigkeiten zu gestalten?

Im Modul „Fremdsprachen/Praxisrelevante Fertigkeiten“ können 18 ECTS-Punkte aus folgenden Optionen erbracht werden:

  • Erwerb und Kenntnisse in einer zu wählenden modernen Fremdsprache (je nach Track); zu Fragen der Anerkennungen von Nicht-UNIcert-Zertifikaten wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination (maks-studiumATeuropa-uni.de);
  • Leistungsnachweise aus Lehrveranstaltungen zu praxisrelevanten Fertigkeiten in Problembereichen der interkulturellen Kommunikation;
  • Praktikum in einem Tätigkeitsfeld mit klar erkennbaren Bezugspunkten zu Studieninhalten und i.d.R. bei Vollzeitbeschäftigung (40h pro Woche). Das Praktikum darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen und zudem nicht im Rahmen eines anderen Studiums angerechnet worden sein.

Im Track Linguistic Research muss eine Fremdsprache auf dem Niveau UNIcert III eingebracht werden.

Im Track Intercultural Communication Studies MICS werden in diesem Modul 9 ECTS aus dem Polnischerwerb sowie 9 ECTS i.d.R. aus einem Praktikum oder Kursen im Modul eingebracht.

Im Master "Sprache - Medien - Gesellschaft" gibt es die Möglichkeit, das Studium in Kooperation mit einer unserer Partneruniversitäten zu absolvieren. Hier finden Sie weitere Infos zum

Doppelabschluss "Intercultural Communication Studies (MICS)" mit der Adam-Mickiewicz-Universität (AMU) in Poznań, Polen und zum

Doppelabschluss "Multimodalität - Diskurs - Medien (MuDiM)" mit der Université Sorbonne Nouvelle – Paris 3 in Frankreich.

4.1 Wie erbringe ich einen Leistungsnachweis?

Leistungsnachweise in Masterseminaren werden nach ECTS-Punkten nach folgenden Kriterien vergeben:

3 ECTS-Punkte:

  • Referat
  • Essay (i.d.R. 4 Seiten)


 6 ECTS-Punkte:

  • eine Seminararbeit (i.d.R. 12 Seiten)
  • mehrere Essays mit einem Gesamtumfang von i.d.R. 12 Seiten
  • Klausur (Klausur mit einer Dauer von 90-120 Minuten)
  • mündliche Prüfung (Prüfung mit einer Dauer von i.d.R. 20 Minuten.)


9 ECTS-Punkte:

  • eine Hausarbeit (Umfang von i.d.R. 25 Seiten.)

In einer einzelnen Lehrveranstaltung können maximal 9 ECTS-Punkte erworben werden. Leistungsnachweise sind nicht kumulierbar.

 
4.2 Werden auch auswärtige Leistungen anerkannt?

Leistungen, die an anderen Universitäten im In- oder Ausland erbracht wurden und noch nicht für einen Abschluss eingebracht wurden, können, wenn sie thematisch in eines der Module passen, anerkannt werden. Bitte wenden Sie sich dafür (am besten schon bei der Planung) an die Studiengangskoordination (smgATeuropa-uni.de). Zur Anerkennung reichen Sie bitte das Formular zur Anerkennung externer Studienleistungen ein.

5.1 Ist ein Auslandssemester/-praktikum möglich?

Ja. Die Universität verfügt über zahlreiche Kontakte zu Partneruniversitäten im europäischen und außereuropäischen Ausland. Praktika werden in der Regel von den Studierenden selbst organisiert. Für Praktika und Auslandsaufenthalte können im Rahmen des Masterstudiums zwei Urlaubssemester beantragt werden. Im Ausland erworbene Leistungsnachweise können nach Vorlage des Transcripts of Rccords beim Prüfungsausschuss für das Studium angerechnet werden. Im Learning Agreement werden vor dem Auslandsaufenthalt die Modulzuordnung und die angestrebten ECTS vereinbart.

5.2 An wen wende ich mich bei Fragen zum Auslandsaufenthalt?

Für spezifische Fragen zu Partneruniversitäten, Stipendien und Bewerbungsverfahren steht die Abteilung für internationale Angelegenheiten zur Verfügung.
Für Praktika, freie Stellen und Tipps zur Bewerbung im Ausland ist das Career Center verantwortlich.

5.3 Was wird als Praktikum angerechnet?

Ein Praktikum in der Länge von mindestens 6 Wochen (bei Vollzeitbeschäftigung/40h pro Woche) wird für 9 ECTS Punkte angerechnet, wenn es einen Tätigkeitsbereich mit grundlegenden Bezugspunkten zum Studieninhalt umfasst.
 
5.4 Wie lange darf das Praktikum her sein, um es anrechnen zu lassen?

Das Praktikum darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen und darf zudem nicht im Rahmen eines anderen Studiums schon mal angerechnet worden sein.
 
5.5 Ist ein Praktikum Pflicht?

Nein, im Modul Praxisrelevante Fertigkeiten  ist es auch möglich, die ECTS-Punkte über praxisrelevante Seminare, Projekte oder weitere Fremdsprachenzertifikate zu erhalten.

Die Anrechnung des Praktikums läuft ausschließlich über das Career Center. Dort können Sie zudem eine Bestätigung zur Vorlage bei der Praktikumsstelle über die Notwendigkeit des Praktikums beantragen.

6. Studienvoraussetzungen in zwei modernen Fremdsprachen – Niveau UNIcert II (B2 GER) - Gibt es Alternativen?

Fremdsprachennachweise als Zulassungskriterien müssen bis zur Immatrikulation erbracht werden. Der Sprachnachweis einer Fremdsprache auf dem Niveau von B2 kann durch den Nachweis eines Latinums und den Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1 bzw. UNIcert I ersetzt werden. Ein Äquivalent für zwei Sprachen auf dem Niveau B2 ist ein Zertifikat auf dem Niveau C1/UNIcert III in einer modernen Fremdsprache plus ein Zertifikat auf dem Niveau B1/UNIcert I. Die Zulassungskommission entscheidet über die Anerkennungen.

7.1 Wie finde ich das richtige Thema und den richtigen Betreuer/die richtige Betreuerin - wer ist prüfungsberechtigt?

Die Themenwahl sollte einerseits vom persönlichen wissenschaftlichen Interesse ausgehen und sich möglichst an den im Verlauf des Studiums besuchten Seminaren orientieren. Der Betreuer/die Betreuerin sollte in erster Linie nach inhaltlichen Punkten ausgesucht werden. Diese Fragen sollten Sie sich zunächst stellen: Welcher Lehrstuhl/welche Professur beschäftigt sich mit meinem Thema? Bei wem habe ich diesbezüglich schon mal ein Seminar belegt? Kann er/sie die Masterprüfung abnehmen?

Einer/eine der zwei Gutachter/innen muss eine Professur an der Viadrina innehaben, der/die zweite sollte mindestens promoviert sein, wobei beide die Funktion des Erst- bzw. des Zweitgutachters übernehmen können. Gleiches gilt für die Prüfer/innen des mündlichen Teils. 

Das Abschlusskolloquium (= mündliche Prüfung) dauert ca. 60 Minuten und hat zwei Themen zum Inhalt, die das Zentralmodul, ein Wahlpflichtmodul oder die Masterarbeit betreffen können. Die Abstimmung erfolgt mit den Prüfern/innen. Mindestens ein/e Prüfer/in ist auch Gutachter/in der Arbeit. 


7.2 Wann kann ich die Masterarbeit anmelden?

Es gibt für die Masterarbeit keine speziellen Anmeldezeiträume, sie kann zu jeder Zeit angemeldet werden. Voraussetzung für die Anmeldung ist das Vorliegen von 72 ECTS. Die Anmeldung erfolgt im Prüfungsamt durch der Vorlage des Beiblatts zur Masteranmeldung, dort bekommen Sie auch den Laufzettel, auf dem der Titel der Masterarbeit festgelegt wird und der sowohl von den Bertreuer/innen der Arbeit sowie vom Prüfungsausschuss zu unterschreiben ist. Nach Abgabe des Laufzettels beträgt die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit vier Monate


7.3 Welche Prüfungsleistungen muss ich erbringen?

Die Prüfungsleistung setzt sich zusammen aus der Masterarbeit (40% der Gesamtleistung) und der mündlichen Abschlussprüfung (10% der Gesamtleistung). Die verbleibenden 50% ergeben sich aus den im Studium erbrachten Leistungsnachweisen. Die Masterarbeit umfasst in der Regel 80 Seiten.

Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Beratungs- und Unterstützungsangebote der
Kulturwissenschaftlichen Fakultät sowie weiterer zentraler Einrichtungen der Universität.