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Anerkennung beim Bachelor Kulturwissenschaften

 1. Vor dem Auslandaufenthalt

Studierende der Kulturwissenschaften (BA) müssen Kurse, die sie an einer ausländischen Universität belegen möchten, mit  Frau Klück (Abteilung für Internationales AM 209) absprechen, um die Anerkennbarkeit dieser abzuklären.

Hinweis: Antworten auf viele Fragen bezüglich der Anerkennung finden Sie in unserem FAQ. Alle Unterlagen finden Sie im Download-Bereich.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Anerkennbarkeit der Kurse prüfen zu lassen:

  1. Bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland mit Erasmus+, das Online Learning Agreement (OLA) ausfüllen. Dieses wird nach dem Ausfüllen automatisch an uns weitergeleitet. Nachdem die Anrechenbarkeit der Kurse geprüft wurde und ggf. etwas noch einmal mit Ihnen abgesprochen und angepasst werden muss, geben wir das OLA an die Partneruniversität weiter. Sie können jederzeit den Bearbeitungsstand im OLA-Portal einsehen. Sollte wider Erwarten die Partneruniversität nach dem Ausfüllen des OLA diese digitale Version nicht akzeptieren, steht Ihnen das (alte) paper-based Learning Agreement zur Verfügung.
    Wichtige Anmerkung: Während des Aufenthalts kann nicht mehr von Papierform auf das OLA gewechselt werden.
  2. Bei einem Aufenthalt außerhalb Europas, bitte das folgende Learning Agreement (zur Prüfung der Anerkennbarkeit) ausfüllen und per E-Mail schicken (Bearbeitungszeit ca. 2-4 Wochen).
  3. Die Annerkennbarkeit der Kurse persönlich oder per E-Mail mit Frau Klück in ihrer Sprechstunde absprechen.
    Bitte beachten Sie die Sprechzeiten
  4. Damit wir die Fragen zur Anerkennbarkeit für Sie und uns schnell und transparent bearbeiten können, benötigen wir so viele Informationen zu den Kursen wie möglich. Bitte liefern Sie uns zusätzlich zum (Online) Learning Agreement folgende Informationen mit:
  • Seminartitel und -ankündigungstext/Seminarinhalt
  • Literaturangaben
  • URL zu den Seminarankündigungen
  • Prüfungsleistungen (bei Hausarbeiten oder Essays wenn möglich mit Seitenzahlen)
  • Modul für welches der Kurs an der Viadrina anerkannt werden soll (z.B. Kulturgeschite, Sozialwiss. usw.)
  • Studienniveau (z.B. Bachelor oder Master, das Jahr ab welchem der Kurs belegt werden kann)
  • Anzahl der Semesterwochenstunden (wieviele Stunden findet der Kurs pro Woche statt?)
  • Anzahl der ECTS

Bitte orientieren Sie sich an den Kursen, die in den vergangenen Semestern an der Partneruniversität angeboten worden sind. Teilweise sind die aktuellen Vorlesungsverzeichnisse noch nicht auf den Homepages zu finden. Kursänderungen können dann noch während des Auslandsaufenthaltes gemacht werden.

Damit Ihr Auslandsaufenthalt anerkannt werden kann, muss gemäß § 8 der Fachspezifischen Ordnung des Bachelor of Arts Kulturwissenschaften (22.10.2014) mindestens ein Schein im Ausland erbracht werden, der an der Viadrina mit 6 ECTS-Credits angerechnet wird.

Befassen Sie sich unbedingt ausführlich mit den Fragen, die in unserem FAQ beantwortet werden!

2. Während des Auslandaufenthaltes

Sollten sich zu Beginn des Auslandsaufenthaltes Änderungen in der Kurswahl ergeben, ist darüber Rücksprache mit Nicole Klück per E-Mail zu halten.

Um die Anrechenbarkeit der Kurse Prüfen zu können, schicken Sie mit der E-Mail folgende Informationen:

  • Seminartitel und -ankündigungstext/Seminarinhalt
  • Literaturangaben
  • URL zu den Seminarankündigungen
  • Prüfungsleistungen (bei Hausarbeiten oder Essays wenn möglich mit Seitenzahlen)
  • Modul für welches der Kurs an der Viadrina anerkannt werden soll (z.B. Kulturgeschite, Sozialwiss. usw.)
  • Studienniveau (z.B. Bachelor oder Master, das Jahr ab welchem der Kurs belegt werden kann)
  • Anzahl der Semesterwochenstunden (wieviele Stunden findet der Kurs pro Woche statt?)
  • Anzahl der ECTS

3. Nach dem Auslandsaufenthalt

Für die Anerkennung der Leistungen nach dem Auslandsaufenthalt sind folgende Unterlagen in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten per e-mail oder persönlich einzureichen:

  1. Das ausgefüllte Formular B für Studierende des Kuwi BA-Studiengangs (Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen) bzw. das ausgefüllte Formular B (IKG) für Studierende des BA Interkulturelle Germanistik.
  2. Das Transcript of Records (Ihre Noten aus dem Ausland) sowie ggf. die entsprechenden Seminararbeiten
  3. Nachweise über das Studienniveau bzw. Studienjahr in dem die Leistungen erbracht wurden sollte dies aus dem Transcript of Records nicht ersichtlich sein sowie die Informationen aus 1. und 2.

Frau Klück bearbeitet die Anerkennung für Studierende des BA Kulturwissenschaften und dea BA Recht und Politik mit Schwerpunkt Politik. Die Studierenden der Masterstudiengänge können ihre Leistungen von den jeweiligen Studiengangsleiter/-innen bzw. -koordinator/-innen anerkennen lassen.

Sobald die Anerkennung der Leistungen erfolgt ist, geben wir Ihnen Bescheid und Sie können sich das fertige Anerkennungsformular in AM 207 abholen. Dieses Dokument bringen Sie bitte ins Prüfungsamt, wo die Leistungen dann in das ViaCampus System eingetragen werden. Vorher erscheinen die Leistungen nicht online.