Hinweise zu Prüfungsmodalitäten
Sehr geehrte Studierende,
hier finden Sie Hinweise und weiterführende Links zu Prüfungsmodalitäten. Ggf. finden Sie zu den einzelnen Punkten auch Ergänzungen infolge aktueller Beschlüsse oder allgemeiner Präventionsmaßnahmen.
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung (Einreichung des Anmeldeformulars und Einholen der notwendigen Unterschriften auf dem Laufzettel) erfolgt vor Ort bzw. ggf. nach erfolgter Absprache mit dem Prüfungsamt auch per Mail. Bitte kontaktieren Sie die für Ihren Studiengang zuständige Person im Prüfungsamt für weitere Details.
Um auf zusätzliche digitale Datenträger (CD, DVD, USB-Stick, ...) zu verzichten, erfolgt die elektronische Abgabe von Abschlussarbeiten ab sofort im PDF-Format (möglichst mit einer max. Größe von 5 MB) per Upload im Moodle-Kurs „Einreichen der Abschlussarbeit - Kulturwissenschaftliche Fakultät“. Bitte senden Sie nach dem Hochladen eine kurze Email an die zuständige Bearbeiterin im Prüfungsamt, sodass diese die Arbeit abrufen kann:
- BA Kuwi, CuSo und IKG sowie Kuwi-Masterstudiengänge: tesche@europa-uni.de
- BA Recht und Politik und MES: enoack@europa-uni.de
Die erforderlichen gedruckten Exemplare Ihrer Abschlussarbeit (ohne zusätzliche digitale Fassung) reichen Sie bitte ebenfalls fristgemäß beim Prüfungsamt ein, oder senden diese mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf postalisch an:
Europa-Universität Viadrina
Dezernat für studentische Angelegenheiten
Prüfungsamt
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
Die Weiterleitung der Arbeit (digitale Version aus Moodle und Druckfassung) an die Gutachter/innen wird durch das Prüfungsamt vorgenommen!
Sofern Sie aus triftigem Grund eine Verlängerung der Schreibzeit (Verschiebung des Abgabezeitpunktes) beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss. Es ist ein formloser Antrag zu stellen, aus dem der Grund für die Verzögerung plausibel wird - bitte fügen Sie auch geeignete Nachweise bei.
Bitte beachten Sie, dass ergänzende Regelungen zu Abständen und ggf. auch eine Maskenpflicht bestehen kann!
Eine mündliche Prüfung (und entsprechend auch das Abschlusskolloquium) kann (gemäß §§ 15a ff. ASPO) auch als Online-Prüfung unter elektronischer Aufsicht (Videokonferenz) durchgeführt werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Regelungen, die Sie hier nachlesen können: Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)* Neufassung vom 13.07.2022
Die Mobilitätsfenster ermöglichen in allen Studiengängen Praktikums- und/oder Studienaufenthalte im Ausland. Im BA Kulturwissenschaften ist ein dreimonatiger Auslandsaufenthalt gemäß § 8 der FSO von 2014 bzw. § 7 der SPO von 2017 obligatorisch; auch ist ein Pflichtpraktikum in diesem und den weiteren Bachelorstudiengängen vorgesehen.
Da diese allgemeinen Regelungen während der Pandemie nicht problemlos umsetzbar sind, haben die Prüfungsausschüsse in Abstimmung mit dem Career Center (für Praktika) bzw. mit der Abteilung für Internationale Angelegenheiten (für Studienaufenthalte) besondere Modalitäten für Anrechnung und Anerkennung vereinbart.
Für Studienleistungen ist grundsätzlich vorgesehen, dass diese auch dann angerechnet werden können, wenn der Besuch der Lehrveranstaltung(en) sowie die Leistungserbringung an der Partner-Universität online erfolgt. Dabei ist es unerheblich, ob die Studierenden sich in dieser Zeit direkt vor Ort im Land der jeweiligen Institution, oder andernorts (z.B. auch hier in Frankfurt Oder) aufhalten.
Für die Anerkennung von Praktika gilt, dass eine Absolvierung auch im Home-Office erfolgen darf. Sofern es sich um einen ausländischen Praktikumsgeber handelt oder dabei nachweislich ein internationaler Bezug vorhanden ist, kann ein Praktikum - bei einer Mindestdauer von drei Monaten - auf Antrag auch als dreimonatiges Auslandspraktikum gemäß § 8 Satz 3, erster Spiegelstrich der FSO von 2014 bzw. § 7 Satz 5, erster Spiegelstrich der SPO von 2017 angerechnet werden.
Kontaktieren Sie für die Klärung von Details ggf. den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs.
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an einer Präsenzklausur zur Pandemieprävention ggf. besondere Maßnahmen gelten können, die mitunter auch kurzfristig aktualisiert werden müssen.
Sollte es eine veränderte Pandemielage erfordern, werden ggf. auf Basis einer einschlägigen Hot-Spot-Regelung spezifische Regelungen in Abstimmung mit dem Krisenstab, den beiden anderen Fakultäten und dem Sprachenzentrum erlassen.
Sofern notwendig geht Ihnen dann im Zuge der Anmeldung neben allgemeinen Hinweisen für die Teilnahme auch eine Zugangsberechtigung für die Prüfungsräumlichkeiten (Boardingpass) zu: Sollte dies der Fall sein, so ist diese Zugangsberechtigung am Tag der Prüfung zwingend mitzuführen!
Beachten Sie ggf. auch abweichende Regelungen an der Juristischen Fakultät und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Hier finden Sie folgende Übersichten:
- Gültige Studien- und Prüfungsordnungen
- Prüfungsausschüsse der Studiengänge
- Modulkataloge und Musterstudienverläufspläne