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Hinweise zu Prüfungsmodalitäten

Sehr geehrte Studierende,

hier finden Sie Hinweise und weiterführende Links zu Prüfungsmodalitäten. Ggf. finden Sie zu den einzelnen Punkten auch Ergänzungen infolge aktueller Beschlüsse oder allgemeiner Präventionsmaßnahmen.

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung (Einreichung des Anmeldeformulars und Einholen der notwendigen Unterschriften auf dem Laufzettel) erfolgt vor Ort bzw. ggf. nach erfolgter Absprache mit dem Prüfungsamt auch per Mail. Bitte kontaktieren Sie die für Ihren Studiengang zuständige Person im Prüfungsamt für weitere Details.

Um auf zusätzliche digitale Datenträger (CD, DVD, USB-Stick, ...) zu verzichten, erfolgt die elektronische Abgabe von Abschlussarbeiten ab sofort im PDF-Format (möglichst mit einer max. Größe von 5 MB) per Upload im Moodle-Kurs „Einreichen der Abschlussarbeit - Kulturwissenschaftliche Fakultät“. Bitte senden Sie nach dem Hochladen eine kurze Email an die zuständige Bearbeiterin im Prüfungsamt, sodass diese die Arbeit abrufen kann:

Die erforderlichen gedruckten Exemplare Ihrer Abschlussarbeit (ohne zusätzliche digitale Fassung) reichen Sie bitte ebenfalls fristgemäß beim Prüfungsamt ein, oder senden diese mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf postalisch an:

Europa-Universität Viadrina
Dezernat für studentische Angelegenheiten
Prüfungsamt
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)

Die Weiterleitung der Arbeit (digitale Version aus Moodle und Druckfassung) an die Gutachter/innen wird durch das Prüfungsamt vorgenommen!

Sofern Sie aus triftigem Grund eine Verlängerung der Schreibzeit (Verschiebung des Abgabezeitpunktes) beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss. Es ist ein formloser Antrag zu stellen, aus dem der Grund für die Verzögerung plausibel wird - bitte fügen Sie auch geeignete Nachweise bei.

Eine mündliche Prüfung (und entsprechend auch das Abschlusskolloquium) kann (gemäß §§ 15a ff. ASPO) auch als Online-Prüfung unter elektronischer Aufsicht (Videokonferenz) durchgeführt werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Regelungen, die Sie hier nachlesen können: Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)* Neufassung vom 13.07.2022

Die Mobilitätsfenster ermöglichen in allen Studiengängen Aufenthalte im Ausland: Diese können für einen Studienaufenthalt an einer unserer zahlreichen Partneruniversitäten oder für ein Praktikum genutzt werden.

Im BA Kulturwissenschaften sowie im BA Cultural and Social ist ein dreimonatiger Auslandsaufenthalt gemäß § 7 der SPO von 2017 (BA Kuwi) bzw. der SPO von 2021 (BA Cuso) obligatorisch; zudem ist in allen Bachelorstudiengängen ein Pflichtpraktikum vorgesehen.

Ein Praktikum im Ausland kann bei einer Mindestdauer von drei Monaten gleichzeitig als Auslandsaufenthalt angerechnet werden.

Kontaktieren Sie für die Klärung von Details ggf. den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs.

Hier finden Sie folgende Übersichten: