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Infos zum Bachelor Recht und Politik - 2021

2021
November > Beschluss des PA in der Sitzung am 03.11.2021 zu § 8 Abs. 2 S. 2 Spiegelstrich 1 und 2 SPO 2021:
ECTS-Credits für juristische Vertiefungsveranstaltungen in der Modulgruppe III in SPO 2017 und 2021:
Es erfolgt keine Anhebung der ECTS-Credits für juristische Vertiefungsveranstaltungen in der Modulgruppe III. Vielmehr bleibt es bei der Regel, dass für eine Vorlesung mit 2 SWS unabhängig von der Art der Prüfungsleistung 3 ECTS-Credits vergeben werden, für 4 SWS entsprechend 6 ECTS-Credits. In juristischen Schwerpunktbereichsseminaren können weiterhin 9 ECTS-Credits erworben werden.
Juni   > Beschluss des PA in der Sitzung am 23.06.2021:
Der Prüfungsausschuss wird ab sofort als Prüfungsausschuss für den Bachelorstudiengang Recht und Politik/Politik und Recht bezeichnet.
> Beschluss des PA in der Sitzung am 23.06.2021, zu § 7 Abs. 7 S. 3 i. V. m. § 8 ABs. 8 S. 1 Spiegelstr. 2 SPO 2017/2021:
Modul IV.2 beinhaltet nur moderne Fremdsprachen.
> Beschluss des PA in der Sitzung am 23.06.2021, nachträgliche Anpassung von ECTS-Credits an die Vorgaben der SPO 2021:
Die Credits für das Bestehen der Prüfungen zu den Pflichtkursen Völkerrecht sowie Europäischer und universeller Menschenrechtsschutz werden bei Wechsel von der SPO 2017 zur SPO 2021 nachträglich von 3 auf 6 Credits angehoben. (Das gleiche gilt auch für die juristischen Grundlagenkurse im Modul I.1).
Mai >
Beschlüsse des PA am 12.05.2021:
  • zur Aufteilung von Credits auf mehrere Module:
    Eine Aufteilung von Credits auf mehrere Module ist nicht möglich. Dabei ist es unerheblich, ob die Aufteilung zwischen zwei Modulgruppen oder innerhalb derselben Modulgruppe erfolgen soll.
  • zur Vergabe von Credits für die Teilnahme an der Sommerschule "The European System of Human Rights Protection":
    Für die erfolgreiche Teilnahme an der Sommerschule „The European System of Human Rights Protection“ erhalten die Studierenden insgesamt 9 ECTS-Credits; diese sind alternativ bzw. kumulativ in folgenden Modulen anrechenbar:

1. 6 ECTS-Credits im Modul III.3 oder III.4 und 3 ECTS im Modul IV.3
2. 9 ECTS-Credits im Modul III.3 oder III.4.

  • zur Möglichkeit der Anerkennung auswärtiger universitärer Nachweise für Sprachen, die das Sprachenzentrum nicht anbietet:
    Im Modul IV.2 können Sprachnachweise, für die an der EUV kein Lehrangebot vorhanden ist, auch an anderen Universitäten erbracht werden. Auf Antrag des Studierenden erkennt der Prüfungsausschuss diese universitären Nachweise in vollem Umfang (12 ECTS-Credits) an, wenn darauf mindestens der Erwerb des im Modul IV.2 geforderten B1-Niveaus bescheinigt wurde.
Januar   > Beschluss des PA am 20.01.2021:
  • zur Vergabe von Credits für die Mitwirkung in universitären Gremien:
    Die Mitwirkung in universitären Gremien (Senat, Fakultätsrat, Prüfungsausschuss) kann im Modul IV.3 anerkannt werden. Die Mindestdauer der Gremientätigkeit beträgt ein Jahr. Für ein Jahr Gremientätigkeit werden 3 ECTS-Credits vergeben. Maximal 6 ECTS-Credits (2 Jahre) können im Modul IV.3 für Gremientätigkeiten angerechnet werden.
> Verständigung des PA in der Sitzung am 20.01.2021 zur Auslegung von § 9 SPO 2017/2021 i. V. m. § 17 Abs. 4 ASPO:
  1. Eine Fachnähe des Bachelorthemas zum Studiengang muss gegeben sein.
  2. Es ist nicht erforderlich, dass der Betreuer der Bachelorarbeit Lehrveranstaltungen im Studiengang Recht und Politik anbietet.
> Beschluss des PA in der Sitzung am 20.01.2021, zu § 9 SPO 2017 i. V. m. § 17 Abs. 3 S. 2 ASPO:
Das Regel-Ausnahme-Verhältnis in § 17 Abs. 3 S. 2 ASPO ist bei der Gutachterwahl zu beachten. Eine Ausnahme bedarf einer besonderen Begründung.