Infos zum Studium der Rechtswissenschaft - 2016
2016 | ||
Oktober | > | Beschlüsse des PA vom 26.10.2016:
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> | Präsentation zur neuen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft ab 1.10.2016 (SPO 2016) | |
Studierende, die ihr Studium nach Maßgabe der neuen SPO fortsetzen wollen, können durch Abgabe einer schriftlichen und unwiderruflichen Erklärung anhand eines Formulars gegenüber dem Prüfungsamt (bis spätestens 30.09.2017) nach der neuen SPO studieren. Bei Fragen zu den Vor- und Nachteilen der Fortführung des Studiums nach der neuen SPO nehmen Sie bitte die Studienfachberatung in Anspruch. | ||
September | > | Darstellung der Änderung der Studien- und Prüfungsordnung hinsichtlich der Fristen für die Zwischenprüfungsleistungen ab 1.10.2016 weitere Informationen |
August | > | Änderung der Studien- und Prüfungsordnung hinsichtlich der SPB-Prüfung und von SPB 1 ab 1.10.2016 weitere Informationen |
April | > | Information über die Änderung des Schwerpunktbereichs 4 zum 1.4.2016:
Der Pflichtteil des SPB 4 wurde mit Wirkung vom 1.4.2016 auf zwei Lehrveranstaltungen (Verfassungsrecht - Vertiefung und Wirtschaftsverwaltungsrecht) reduziert. Bitte beachten Sie die Übergangsregelungen in Art. 2 zur vierten Änderungssatzung vom 13.1.2016. |
> | Beschlüsse des PA in der Sitzung am 27.04.2016:
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Januar | > | Beschluss des PA in der Sitzung am 20.1.2016: Der Prüfungsausschuss ist ausschließlich für die Entscheidung über Anträge auf Verlängerung von Prüfungsfristen von an der EUV im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikulierten Studierenden zuständig. |
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