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Gutachten

Derzeit gehen wöchentlich Anfragen zur Erstellung von Gutachten beim Lehrstuhl ein. Da diese Nachfrage die Kapazitäten des Lehrstuhlinhabers übersteigt, war es notwendig und zweckdienlich, einige grundsätzliche Regelungen zur Ausstellung von Gutachten zu treffen:

 

Welche Gutachten stellt Herr Prof. Dr. Neyer aus?

Prinzipiell werden nur für solche Studierende Gutachten ausgestellt, die an der Professur einen benoteten Leistungsnachweis mit 9 ECTS-Punkten erworben haben. Andere Anfrage müssen aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden.

Damit ein Gutachten etwas nutzen soll, muss es positiv sein. Deswegen sollten Studierende, deren Leistungsnachweis(e) nicht mindestens mit 2,0 benotet wurden, von einer Bitte um Gutachten absehen (das ist eine generelle Faustregel). Ein Gutachten, das auf "weniger als gut" hinausläuft, dürfte in der Regel kontraproduktiv wirken.

In der Regel wird ein Gutachten pro Studien-/Karriereabschnitt ausgestellt. Wenn Sie sich bei mehreren Stellen bewerben möchten, gibt es ein "allgemeines" Gutachten. Das hat nicht nur Kapazitätsgründe, sondern dahinter steckt auch die Idee, dass Sie sich über Ihre eigenen Präferenzen klar werden sollen.

 

Welche Unterlagen werden dazu benötigt?

Die Gutachten werden (natürlich) von mir selbst erstellt. Allerdings benötige ich gewisse Vorarbeiten; wiederum auf Grund begrenzter Ressourcen. Zum einen erwarte ich begleitende Unterlagen:

  • Tabellarischer Lebenslauf

  • Erläuterungen zum Vorhaben, für welches Sie ein Gutachten benötigen (Stipendium, Praktikum, etc.)

Zum anderen bitte ich darum, das Gutachten selbst vorzubereiten, und zwar in einem elektronischen Dokument, das folgende Elemente enthält:

  • genaue Anschrift des Empfängers (Adresse, ggfs. Ansprechpartner)

  • genauer "Betreff"

  • ein vorformulierter Absatz über Ihre Motivation für das Stipendium/Praktikum etc.

  • 3-4 Stichpunkte zu jenen Elementen aus Ihrem Lebenslauf, die Sie gerne im Gutachten wiederfinden würden.

Bitte schicken Sie alle Unterlagen gemeinsam in einer E-Mail.

 

Welche Art von Gutachten wird ausgestellt?

Es werden prinzipiell nur geschlossene Gutachten ausgestellt.

 

Gutachten zu Promotionsprojekten

Für Promotionen gelten keine festen Regeln; bitte kontaktieren Sie mich individuell.

 

Vielen Dank für Ihre Kooperation!

Herzlichst, Ihr Prof. Dr. Jürgen Neyer

 

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