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Studienstruktur

Der Master-Studiengang: Profil und Struktur

Profil

Nach den Vorgaben der KMK wird das Profil des Studienganges als „stärker anwendungsorientiert“ eingestuft.

Schwerpunkte

  1. Die Vermittlung von Kompetenz im Umgang mit dem gemeinsamen europäischen Kulturerbe, den Bau- und Landschaftsdenkmälern und den Zeugnissen der historischen Sachkultur,
  2. Verdeutlichung unterschiedlicher europäischer Vorstellungen über den Denkmalbegriff, über konservatorische und restauratorische Maßnahmen sowie über das Denkmalrecht und die wirtschaftliche Nutzung von Kulturdenkmälern,
  3. individuelle Heranführung der Studenten an künftige Tätigkeitsfelder im Bereich national und international arbeitender Institutionen zum Schutz von Kulturgütern oder bei regional tätigen Bauverwaltungen, Landschaftsverbänden, Denkmalämtern, Denkmalschutzeinrichtungen, in öffentlicher, kirchlicher oder sonstiger Trägerschaft oder in entsprechenden Bereichen von Medien und Verlagen.
  4. Vermittlung von Wissen über Strukturen und Organisation für den Schutz und die Verwaltung ("Management") von Kulturgütern, insbesondere im Hinblick auf den politischen, ökonomischen und rechtlichen Hintergrund des jeweils zu schützenden Kulturgutes.

Studienstruktur
Das Studienangebot umfasst eine Regelstudienzeit von vier Semestern. Es ist komplett modular aufgebaut. Das bedeutet, dass die in den einzelnen Modulen dargestellten Inhalte in abgschlossenen Lehr- und Lerneinheiten angeboten werden.
Das Studienprogramm wird mit Rücksicht auf die berufstätigen Teilnehmer in Präsenzblockphasen organisiert und durch individuelle Selbstlernphasen ergänzt. Es gliedert sich in sieben Module, die in abgestimmten Lehreinheiten aus Theorie- und Praxisfächern auf die einzelnen Blockphasen verteilt werden.

Das Studienprogramm umfasst  sieben Module. Diese verteilen sich nach dem in diesem Absatz dargestellten Schema auf die einzelnen Modulphasen.

Ein Modul umfasst eine vierzehntägige Präsenzblockphase in einem Stundenumfang von durch-schnittlich 90 Stunden und eine anschliessende individuelle Lernphase im Umfang von durch-schnittlich 250 – 280 Stunden.

In diesem Studiengang wird ein Credit einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden gleichgesetzt. Entsprechend müssen insgesamt 120 Credits erworben werden. Unabhängig davon erhalten die Studierenden für jedes Modul eine den Leistungsstand ausweisende Note. Dafür sind aus dem Katalog der Theorie- und Praxisfächer, durch das Studienprojekt und das Abschlusskolloquium verschiedene schriftliche Leistungen zu erbringen.

Übersicht über Modulinhalte, Workloads und Credit Points:

 

Semester Workload in Unterrichtsstunden
Leistungsart in (Credit Points)
1. Semester Grundlagenmodul I


90
Präsenzphase (3)

90
Vor- und Nachbereitung / Übungen (3)

90
Vorbereitung Klausur (3)

90
Vorbereitung Hausarbeiten (3)

Grundlagenmodul II


90
Präsenzphase (3)

90
Vor- und Nachbereitung / Übungen (3)

75
Vorbereitung Klausur (3)

75
Vorbereitung Hausarbeiten (3)

Praktikum


160
Praktikum (6)
2. Semester
Vertiefungsmodul I


90
Präsenzphase (3)

90
Vor- und Nachbereitung / Übungen (3)

75
Vorbereitung Klausur (3)

75
Vorbereitung Hausarbeiten (3)

Vertiefungsmodul II


90
Präsenzphase (3)

90
Vor- und Nachbereitung / Übungen (3)

75
Vorbereitung Klausur (3)

75
Vorbereitung Hausarbeiten (3)

Praktikum


160
Praktikum (6)
3. Semester
Projektmodul I


90
Präsenzphase (3)

75
Vor- und Nachbereitung / Übungen (3)

75
Vorbereitung Hausarbeiten (3)

160
Vorbereitung Projekt (6)

Projektmodul II


90
Präsenzphase (3)

75
Vor- und Nachbereitung / Übungen (3)

75
Vorbereitung Hausarbeiten (3)

160
Vorbereitung Projekt (6)
4. Semester
Abschlussmodul


90
Präsenzphase (3)

100
Vorbereitung Projekt (3)

100
Vorbereitung Kolloquium (3)

450
Masterarbeit (15)

200
Mündliche Abschlussprüfung (6)
Summe
3.410
120 Credit Points

 

Studieninhalte
Es ist das didaktische Ziel des Studienganges, von anfänglichen „Input-Phasen“ zu Phasen der selbständigen Anwendung der Lehrinhalte fortzuschreiten. Entsprechend werden in den Präsenzphasen des ersten und zweiten Semester verstärkt theoretische und praktische Fertigkeiten vermittelt, während im Zentrum des dritten und vierten Semesters die Planung, Organisation und Durchführung eines studentischen Arbeitsprojektes und eines Kolloquiums zu aktuellen Fragen und Problemen des Kulturgutschutzes stehen. Ferner sollen die Studierenden ihr Wissen und ihre praktischen Erfahrungen in Institutionen des Kulturgutschutzes oder der Kulturgüterverwal-tung durch Ableistung von zwei vierwöchigen Praktika ergänzen. Zur Vermittlung dieser Praktika führt der Studiengang eine Liste möglicher Praktikumsanbieter. Eine selbständige Organisation ist – nach Absprache mit der Leitung des Studienganges – möglich.
Die THEORIEFÄCHER stellen das theoretisch – methodische Basiswissen zu Verfügung, das im Bereich des Kulturgutschutzes und der Kulturgutverwaltung erforderlich ist. Zu ihnen gehören die Fächer
- Geschichte und Theorie der Kulturgüterschutzes
- Vergleichendes europäisches Kulturgüterrecht,
- Projektmanagement – wirtschaftliche Aspekte der Kulturgüter- und Denkmalpflege,
- Städtebauliche Denkmalpflege - Kulturlandschaftspflege
- Museumskunde.

Die PRAXISFÄCHER ergänzen die Theoriefächer durch verstärkt berufspraktische Inhalte. Sie führen in einzelne Disziplinen des Kulturgutschutzes und der Kulturgutverwaltung ein und er-läutern deren verschiedene Fachbeiträge. Dabei geht es nicht darum, spezialisiertes Wissen zu vertiefen, sondern ein möglichst breit gefächertes Kompetenzprofil zu entwickeln. Mit diesem Ziel sollen sich die Studierenden mit den Aufgaben und Inhalten der jeweiligen Fachbeiträge so weit vertraut machen, dass sie in der Praxis über ihre sinnvolle Anwendung entscheiden kön-nen. So soll beispielsweise der sich für eine Aufgabe in der Kulturgutverwaltung qualifizierende Jurist den Fachbeitrag des Restaurators, des Archäologen oder des Historikers abschätzen können, ebenso wie z.B. der Restaurator sich mit Verwaltungs- und Managementaufgaben oder den Mechanismen der Kulturfinanzierung vertraut
machen soll.

Die Praxisfächer umfassen ein Lehrangebot aus den Fachrichtungen

- Aufgaben, Arbeitsfelder und Methoden der Denkmalpflege,
- Bauforschung und Befunduntersuchung,
- Restaurierungsmethoden und Materialkunde,
- Einführung in die Kunstgeschichte,
- Einführung in die Archäologie,
- Geschichte der europäischen Stadt,
- Realienkunde / Historische Hilfswissenschaften,
- Management und Recht in der Kulturgutverwaltung,
- Finanzplanung und Marketing,
- Tourismusplanung und Kulturerbe,
- Neue Medien.


Zur Vertiefung der vermittelten Lehrinhalte wird den Studierenden eine umfangreiche Sammlung an LEHRMATERIALIEN auf Datenträgern und im internen Bereich der Internetplattform des Studienganges zur Verfügung gestellt. Sie dienen dem individuellen Weiterstudium sowie der Über-prüfung von erworbenen Kenntnissen durch Übungsaufgaben. Ferner sollen sie den erleichterten Zugang zu Grundlagentexten in der Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes ermöglichen.

Die STUDIENPROJEKTE stehen im Zentrum der Blockphasen des dritten und vierten Semesters. Sie sollen die Anwendung der in den vorausgegangenen Semestern erwor-benen Kenntnisse anhand einer konkreten Arbeitsaufgabe trainieren. Sie werden in der Regel als Gruppenarbeitsprojekte organisiert, wobei sich die Stärke der Arbeitsgruppen an der Aufga-benstellung orientiert. Die Betreuung der Gruppen kann mit der Studiengangsleitung und weite-ren Dozenten abgesprochen werden.

Die Studienprojekte werden durch die Studiengangsleitung oder – in Absprache – durch die Studierenden vorgeschlagen. Sie entwickeln sich aus den praxisbezogenen Inhalten der Ne-benfächer und kombinieren in idealer Weise verschiedene Fachbeiträge. So sind beispielhaft Studienprojekte zur Vorbereitung und Organisation eines Ausstellungsprojektes oder eines an-deren kulturellen Ereignisses, einer Denkmalbereichssatzung oder einer Sanierungsmaßnahme, zum Entwurf von Konzepten der Öffentlichkeitsarbeit, der Tourismusarbeit, der Finanzwerbung oder des Marketings und vieles mehr denkbar.

Die Studienprojekte haben damit einerseits das Ziel, die Studierenden an die Durchführung von Projektaufgaben im Team heran zu führen. Sie dienen zugleich ihrer persönlichen Qualifizierung wie der Komplettierung einer zukünftigen Bewerbungsmappe. Diesem Anspruch soll sowohl die schriftliche Abfassung wie die abschließende Präsentation der Projektergebnisse am Ende des dritten Semesters entsprechen.

Die Studienprojekte können zur Vorbereitung einer Themenstellung für die Masterarbeit dienen.

Das KOLLOQUIUM des vierten Semesters dient der Vertiefung von Lehrinhalten des absolvierten Studienprogramms. Es stellt eine aktuelle Fragestellung in den Mittelpunkt, zu der die Studie-renden Thesenpapiere entwickeln. Zu seiner Vorbereitung sollen Recherchen, Interviews, Ex-pertengespräche u. ä. durchgeführt werden, um ein reflektiertes Meinungsbild zu erstellen. Zur Unterstützung stehen dabei die Studiengangsleitung und weitere Dozenten zur Verfügung. Die abschließende Diskussion wird in einem Protokoll festgehalten.

Die erforderlichen LEISTUNGSNACHWEISE eines jeden Semesters müssen bis spätestens zum Beginn des jeweils nächsten Semesters erbracht werden; über Ausnahmen von dieser Regel entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

Studierende mit einschlägigen Vorkenntnissen können sich Leistungen aus dem Erststudium anerkennen lassen. Hierzu ist ein Nachweis der erworbenen Note durch ein Studienbuch, ein Abschlusszeugnis, einen Leistungsschein oder vergleichbare Dokumente erforderlich.

Zu Art und Umfang der erforderlichen Leistungsnachweise gilt im Einzelnen folgendes:

- Leistungsnachweise müssen in vier Theorie- und vier Praxisfächern nach Vorgabe der einzelnen
  Dozenten in schriftlicher Form als Hausarbeiten im Umfang von 10-15 Manuskriptseiten oder als
  mündlich vorgetragene Referate mit schriftlicher Ausarbeitung oder als Klausuren erbracht werden.

- In den Theoriefächern "Geschichte und Theorie des Kulturgüterschutzes", "Vergleichendes europäisches
  Kulturgüterrecht" und "Projektmanagement" sind Leistungsnachweise obligatorisch; in den
  Theoriefächern "Städtebauliche Denkmalpflege / Kul-turlandschaftspflege" und "Museumskunde" besteht
  hinsichtlich des Leistungsnachweises Wahlfreiheit.

- In den Praxisfächern können die Studierenden aus dem angebotenen Katalog vier Fachbeiträge für
  Leistungsnachweise auswählen.

- Der Leistungsnachweis aus dem Studienprojekt wird in der Regel als Gruppenarbeit durch einen
  Zwischenbericht zum Ende des 3. Semesters und einen Abschlussbericht im 4. Semester mit öffentlicher
  Präsentation der Projektergebnisse erbracht. Art und Umfang dieser Berichte richtet sich nach den
  Inhalten des Projektes und der Zahl der Projektbearbeiter. Hierzu ist eine individuelle Absprache mit
  den Projektbetreuern er-forderlich.

- Der Leistungsnachweis für das abschliessende Kolloquium wird in Form eines Thesenpapieres in
  Gruppen- oder Einzelarbeit erbracht. Dieses soll 5 Seiten nicht überschreiten.

- Die Leistungsnachweise für Übungsaufgaben in den auf Datenträgern vermittelten Lehrmaterialien
  dienen als Nachweis der individuellen Aneignung des Stoffes. Sie sollen 2-3 Seiten nicht überschreiten.

- Die Leistungsnachweise für die obligatorischen Praktika (Praktikumsberichte) dienen der Darstellung der
  erworbenen Kenntnisse. Sie sollen 3-5 Seiten nicht überschreiten.

Die Leistungsnachweise für die einzelnen Studienleistungen verteilen sich damit wie folgt:

 

Semester Leistungsnachweise
1. Semester
Grundlagenmodul I
- 2 (anteilig) aus Klausuren in den Theoriefächern Kulturgüterrecht und 
  Projektmanagement
- 2 aus Bearbeitung von Übungsaufgaben in den Lehrmaterialien

Grundlagenmodul II
- 1 aus Hausarbeit in ausgewähltem Theoriefach
- 1 aus Hausarbeit in ausgewähltem Praxisfach
- 2 aus Bearbeitung von Übungsaufgaben in den Lehrmaterialien
- 1 aus einem vierwöchigen Praktikum

2. Semester

Vertiefungsmodul I
- 2 (anteilig) aus Klausuren in den Theoriefächern Kulturgüterrecht und
  Projektmanagement
- 2 aus Bearbeitung von Übungsaufgaben in den Lehrmaterialien

Vertiefungsmodul II
- 1 aus Hausarbeit in ausgewähltem Theoriefach
- 1 aus Hausarbeit in ausgewähltem Praxisfach
- 2 aus Bearbeitung von Übungsaufgaben in den Lehrmaterialien
- 1 aus einem vierwöchigen Praktikum

3. Semester

Projektmodul I
- 1 aus Hausarbeit in ausgewähltem Praxisfach
- 4 aus Bearbeitung von Übungsaufgaben in den Lehrmaterialien

Projektmodul II
- 1 aus Hausarbeit in ausgewähltem Praxisfach
- 1 (anteilig) aus Studienprojekt (Zwischenbericht)

4. Semester

Abschlussmodul
- 1 (anteilig) aus Studienprojekt (Präsentation und Abschlussbericht)
- 1 aus abschliessendem Kolloquium (Thesenpapier)

 

MASTERARBEIT UND MASTERPRÜFUNG

Die Anmeldung zur schriftlichen MASTERARBEIT kann nach Erwerb sämtlicher Leistungsnachweise und nach Ableistung der Praktika im vierten Semester erfolgen. Sie soll ein Thema aus dem Bereich der Nebenfächer zum Gegenstand haben. Als individueller Leistungsnachweis dient sie dazu, darzustellen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein konkretes Thema des Kulturgutschutzes / der Kulturgüterverwaltung in einer festgelegten Bearbeitungsfrist (drei Mo-nate) nach wissenschaftlichen Methoden zu behandeln. Daher wird sowohl auf die inhaltliche Ausführung wie auf die formale Gestaltung besonderer Wert gelegt.

In der mündlichen MASTERPRÜFUNG wird Fachwissen aus vier Theoriefächern abgefragt. Sie dient dem Nachweis, dass das vermittelte theoretisch-methodische Grundlagenwissen be-herrscht wird. Dabei ist eine Teilprüfung in den Fächern Geschichte und Theorie des Kulturgü-terschutzes, Vergleichendes europäisches Kulturgüterrecht und Projektmanagement obligato-risch; zwischen den Theoriefächern Städtebauliche Denkmalpflege / Kulturlandschaftspflege und Museumskunde besteht Wahlfreiheit.


STUDIENBEWERTUNG

Grundsätzlich behält der Studiengang "Schutz Europäischer Kulturgüter" das deutsche Notensystem bei. Jedoch werden Übersetzungen in das europäische Gradsystem für die Leistungsbewertung festgelegt. Jeder Studierende kann zu jedem Zeitpunkt auf Antrag ein Transcript of Records (Datenabschrift) über seine erreichten Leistungen erhalten. Darin sind die bestandenen Module mit den erreichten Credit-Points aufgeführt.

Für die Umrechnung deutscher Noten in ECTS-Grades ist die Umrechnungstabelle der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen “Rahmenvorgabe für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen” vom 15. September 2000 verbindlich.

Die Masterprüfung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn insgesamt eine Durchschnittsleistung von mindestens „ausreichend (4,0)“ erreicht wurde Als Durchschnitt ist die Note der Gesamtleistung wie folgt festzusetzen:



bei einem Durchschnitt bis   1,5                =    sehr gut
bei einem Durchschnitt von  1,6 bis 2,5    =    Gut
bei einem Durchschnitt von  2,6 bis 3,5    =    Befriedigend
bei einem Durchschnitt von  3,6 bis 4,0    =    Ausreichend
bei einem Durchschnitt über 4,0               =    nicht ausreichend


Die Gesamtnote der Master-Prüfung setzt sich aus dem Durchschnitt der Noten der erbrachten Leistungsnachweise, der Note der Master-Arbeit und der Note der mündlichen Prüfung zusam-men. Diese drei Noten werden wie folgt gewichtet:

Durchschnitt der benoteten Leistungsnachweise    40 %
Abschlussarbeit                                                              40 %
Mündliche Prüfung                                                         20 %



ZEUGNISS
Über die bestandene Master-Prüfung wird innerhalb von vier Wochen ein Zeugnis in deutscher Sprache ausgestellt, das die Gesamtnote enthält. Zusätzlich wird ein englischsprachiges Diploma Supplement ausgefertigt.