Banner Viadrina

Master of Arts
in European Studies

Hinweise zur Einschreibung

Das Studium kann jeweils zum Winter- und Sommersemester aufgenommen werden. Der MES ist ein zulassungsfreier Studiengang. Die Einschreibefrist endet für das Wintersemester am 15. September und für das Sommersemester am 15. März.

Bewerbungen auf die Doppelmasterprogramme sind nur für das Wintersemester möglich (Bewerbungsfrist 15. Juli).

Den direkten Link zur Online-Einschreibung finden Sie hier. (Fragen an: zulassung@europa-uni.de)

Wer mit dem Studium des MES beginnen möchte, muss ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens B.A. oder Äquivalent) nachweisen können. Folgende inhaltliche Voraussetzungen gelten für die Zulassung zu den einzelnen Zentralbereichen:

  • Kultur: mind. 30 ECTS in Geschichtswissenschaft, Philosophie, Soziologie, Anthropologie, Literatur- und Sprachwissenschaft oder verwandten Fächern
  • Politik: mind. 30 ECTS in Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Soziologie, Anthropologie, Sozialgeographie oder verwandten Fächern
  • Recht: 1. Juristische Prüfung oder 30 ECTS in rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen
  • Wirtschaft: Prüfungsleistungen im Gesamtumfang von mind. 30 ECTS in Mathematik, Statistik, Wirtschaftsinformatik, Mikroökonomie oder Makroökonomie

Der Charakter des Erststudiums entscheidet über die Zuordnung zum jeweiligen Zentralbereich. Weitere Auskunft über die Zentralbereiche erteilt das MES-Koordinationsbüro.

Im Rahmen der Einschreibung ist neben dem Online-Antrag (Ausdruck) auch eine amtlich beglaubigte Kopie des ersten Hochschulabschlusses bzw. eine Bescheinigung Ihres bisherigen Prüfungsamtes, dass alle Studienleistungen vorgelegt wurden, einzureichen. Zusätzlich ist ein Nachweis über UNICERT II in Englisch (oder äquivalent) für die Bewerbung notwendig.

Bitte beachten Sie die abweichenden Regelungen für Bewerbungen auf die Doppelmasterprogramme.

Die Fristen für die Online-Einschreibung sind:

  • Sommersemester: 15.03.
  • Wintersemester: 15.09.
  • Bewerbung Doppelprogramme (nur zum Wintersemester): 15.07.

Reichen Sie danach alle erforderlichen Unterlagen bis zum 20. September (für das Wintersemester) bzw. 20. März (für das Sommersemester) beim Zulassungsamt der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ein. Sofern Sie an einem der Doppelmasterprogramme teilnehmen möchten, ist aus organisatorischen Gründen Ihre Einschreibung bereits bis zum 15. Juli erforderlich.

Eine ausführliche Liste aller einzureichenden Unterlagen finden Sie hier. Weitere Auskunft erteilt das Zulassungsamt: zulassung@europa-uni.de

Um die formalen Voraussetzungen zu erfüllen, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass alle Kopien amtlich beglaubigt sind und dass der Antrag auf Einschreibung beiliegt. Bitte verzichten Sie bei Ihrer Einschreibung auf Bewerbungsmappen, Hefter, Folien etc.

Ihren Antrag schicken Sie an:

Europa-Universität Viadrina
Zulassungsamt
Große Scharrnstr. 59
15230 Frankfurt (Oder)

Sprachtests außer den oben genannten können wir leider nicht berücksichtigen. Das gilt auch für Abiturzeugnisse, Sprachkurse und DAAD-Formulare. Die erforderlichen Zertifikate können aber durch englischsprachige Komponenten des Bachelorstudiums oder eines Auslandsemesters ersetzt werden, wenn Sie mehrere Kurse in der Unterrichtssprache Englisch erfolgreich abgeschlossen haben. In diesem Fall, wenden Sie sich bitte im Vorfeld der Bewerbung an:

Dr. Richard Bland
Sprachenzentrum
bland@europa-uni.de

mit folgenden Unterlagen als Email-Anhang:

  • Leistungsübersicht (Transcript) Ihrer Kurse im Bachelorstudium und/oder im  Auslandssemesters, mit Noten. Bitten weisen Sie in der Email daraufhin, welche der aufgelisteten Kurse komplett auf Englisch unterrichtet wurden.  
  • Nachweis, dass die Unterrichtssprache für diese Kurse ausschließlich Englisch war; Sie können zum Beispiel in der Email an Dr. Richard Bland einen Web-Link zu der relevanten Modulbeschreibung auf der Website der Universität geben; oder Sie könnten als Anhang einen Bestätigungsbrief oder -E-mail von dem/der DozentIn mitsenden.
  • Einer Hausarbeit („term paper“), die Sie für einen der Kurse geschrieben haben. Falls Sie nur kurze Aufsätze geschrieben haben, dann bitte zwei davon.

Um die Fristen einhalten zu können, empfehlen wir Ihnen nachdrücklich, sich frühzeitig um den entsprechenden Sprachnachweis zu bemühen. Reichen Sie den Nachweis mit der aufgeführten Mindespunktzahl bis zum 20. September (für das Wintersemester) bzw. 20 März (für das Sommersemester) beim Zulassungsamt ein. Der Nachweis kann nicht mehr während des Masterstudiums erbracht werden.

Es besteht die Möglichkeit, an einem Zulassungstest der viadrina Sprachen GmbH teilzunehmen, um Englisch-Kenntnisse auf B2-Niveau nachzuweisen. Wenn Sie diesen Test nicht bestehen und keine der oben genannten Nachweise eingereicht haben, können Sie nicht zum MES zugelassen werden.

Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer sind Bewerberinnen und Bewerber ohne deutschen Hochschulabschluss. Sie bewerben sich für das Wintersemester bis zum 15. Juli und für das Sommersemester bis zum 15. Januar in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten. Zuständig für Sie ist hier Frau Katja Herzel (international@europa-uni.de).

Zusätzlich müssen Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer zum Beginn des Studiums Deutschkenntnisse vorweisen. Liegt die DSH 2 oder ein äquivalent zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vor, müssen die Bewerberinnen und Bewerber vor dem Beginn des Semesters (in der Regel Ende März bzw. September) am Sprachenzentrum der Viadrina an einer universitätsinternen DSH-Prüfung teilnehmen. Die Teilnahme an dieser Prüfung ist nur bei Vorlage bestimmter Sprachzertifikate möglich (siehe Tabelle). Wird die DSH-Prüfung bestanden, erfolgt die Immatrikulation. Wird die DSH-Prüfung nicht bestanden, kann das Studium nicht begonnen werden.

Weitere Hinweise zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang

In den meisten Fällen ist die Unterrichtssprache Deutsch. Zusätzlich werden Veranstaltungen in Englisch, Französisch und Polnisch angeboten. Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Sprache zum Programmbeginn auf Studienniveau (d.h. DSH oder äquivalent) beherrschen.

WICHTIG: Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (unabhängig davon, ob dies Ihre einzige ist oder ob Sie weitere besitzen) bewerben Sie sich bitte immer auf dem Weg für Deutsche, auch wenn Sie eine ausländische Zugangsberechtigung für einen Masterstudiengang (Bachelor oder Äquivalent) haben. Sie müssen allerdings neben den dort beschriebenen Unterlagen auch eine beglaubigte Kopie und eine beeidigte Übersetzung Ihrer Zugangsberechtigung für einen Masterstudiengang (Bachelor oder Äquivalent) einreichen!

Ausländische Studierende, die in Deutschland studieren möchten, müssen ein Visum für Studienzwecke bei einer Deutschen Botschaft oder einem Konsulat in ihrem Heimatland beantragen, bevor sie nach Deutschland kommen. Reisen Sie bitte nicht mit einem Touristenvisum nach Deutschland! Das Touristenvisum berechtigt nicht zum Aufenthalt für Studienzwecke.


Bitte beachten Sie, dass Ausländerinnen und Ausländer innerhalb Deutschlands nicht den Studiengang wechseln können (sog. Fachrichtungswechsel), ohne ihren Aufenthaltsstatus zu gefährden. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ausländerbeauftragten der Universität Prof. Dr. Stefan Haack

Bewerberinnen und Bewerber aus China müssen noch zusätzliche Einschreibungsunterlagen vorlegen.
Ihre Unterlagen senden Sie bitte an:

Akademische Prüfstelle Peking
Chaoyang District, Dongsanhuan
Landmark Tower 2, Office 0311
100004 Bejing
VR China

Logo_ukraine@viadrina_rgb ©Viadrina